LandkreisPass beantragen
Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München eine Vielzahl von Vergünstigungen. Sie können den LandkreisPass sowohl per Post als auch persönlich im Landratsamt München beantragen.
Was ist der LandkreisPass?
Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München eine Vielzahl von Vergünstigungen.
Inhaber des LandkreisPasses erhalten Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art, darunter Vergünstigungen bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der Privatwirtschaft. Eine aktuelle Übersicht der Akzeptanzpartner finden Sie unterhalb im Bereich "Formulare und Merkblätter".
Daneben haben Inhaber des LandkreisPasses die Möglichkeit die IsarCard S – Landkreis München zur Benutzung der Verkehrsmittel des MVV zu einem vergünstigten Preis zu erwerben.
Bei der Isarcard S kann wie bei den Isarcard Zeitkarten aus 6 Tarifzonen mit 13 Verkaufspreisen ausgewählt werden und die personenbezogene Monatskarte berechtigt Sie zu beliebigen Fahrten innerhalb der ausgewählten Tarifzonen. Die Verkaufspreise und Tarifzonen können Sie unter „Formulare und Merkblätter“ einsehen.
Wochenkarten, Einzelfahrkarten oder Tagestickets sind nicht erhältlich. Die IsarCard S ist nicht übertragbar, es erfolgt keine Rücknahme, Erstattung oder Umtausch.
Die Monatskarte gilt für den Zeitraum eines Kalendermonats und darüber hinaus bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
Die IsarCard S - Landkreis München ist werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr leider nicht nutzbar. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen entfällt diese Sperrzeit.
Kinder unter 6 Jahren fahren immer zum Nulltarif mit, Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal drei Kinder.
Die IsarCard S - Landkreis München gilt nur in Verbindung mit dem LandkreisPass. Kann der LandkreisPass nicht vorgezeigt werden, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 Euro nach dem MVV-Gemeinschaftstarif zu entrichten.
Der Landkreis München hat den LandkreisPass als freiwillige Leistung zum 01.04.2014 eingeführt.
Wer kann den LandkreisPass beantragen?
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder
- Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder
- Personen, die nachweisen können, über ein Einkommen von nicht mehr als 20% über den Einkommensgrenzen der o.g. staatlichen Hilfen zu verfügen. Außerdem darf die Vermögensfreigrenze nicht überschritten sein (Vermögensfreibetrag beträgt pro Lebensjahr 150 €) oder
- einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.
Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München, sowie Inhaber der Jugendleiter/in-Card können ebenfalls den LandkreisPass beantragen.
Wie beantragen Sie den LandkreisPass?
Sie können den LandkreisPass sowohl per Post als auch persönlich im Landratsamt München beantragen.
Das Antragsformular finden Sie unterhalb im Bereich "Formulare und Merkblätter".
Die notwendigen Unterlagen könnten Sie dem jeweiligen Antragsformular entnehmen.
Die Anträge liegen auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus.
Zum Nachweis der Berechtigung für den LandkreisPass aufgrund geringen Einkommens (Einkommen von nicht mehr als 20% über den Einkommensgrenzen der o.g. staatlichen Hilfen) verwenden Sie bitte das Antragsformular "Formular B".
Für alle übrigen Berechtigtengruppen gilt das Antragsformular "Formular A".
Gültigkeitsdauer des LandkreisPasses
Der LandkreisPass ist grundsätzlich sechs Monate gültig.
Abweichend hiervon beträgt die Gültigkeitsdauer 12 Monate, wenn der Berechtigte:
- einen Bundesfreiwilligendienst oder
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
- Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München ist oder
- Inhaber der Jugendleiter/in-Card ist oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII bezieht.
Was muss ich tun, um die IsarCard S Landkreis München zu bekommen?
Auf dem LandkreisPass ist eine fünfstellige Kontrollnummer angegeben, die Sie beim Kauf der Monatskarte dem Verkäufer mitteilen oder am Automaten eingeben.
Für die Beantragung des LandkreisPasses entstehen keine Kosten.
Wenn Sie Ihren Antrag gern im Rahmen einer persönlichen Vorsprache stellen möchten oder ein ausführliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen wollen, empfehlen wir Ihnen die vorherige Vereinbarung eines Termins.
Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten, und Ihre Angelegenheit kann schneller bearbeitet werden. Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Bearbeitung und Ausgabe des LandkreisPasses leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen.
Termine können auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular A)
für Bezieher von Arbeitslosengeld II, SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungsgesetz, Besitzer der Ehrenamtskarte des Landkreises München und Leister von Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem sozialem Jahr
- Antrag auf den LandkreisPass München (Formular B)
für Personen, deren Einkommen nicht mehr als 20 % über den Einkommensgrenzen der staatlichen Hilfen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG liegen
- Vollmacht zur Abholung des LandkreisPasses
- Flyer: Der LandkreisPass im Landkreis München (PDF nicht barrierefrei)
- Der LandkreisPass im Landkreis München - Netzplan und Tarife (PDF nicht barrierefrei)
- Flyer: Munich district ticket (PDF nicht barrierefrei)
- Infoblatt: Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung (PDF)
- IsarCard S - Verkaufspreise ab Januar 2020 (PDF)
- Streckenplan MVV München mit eingezeichneten Tarifzonen (PDF)
Ihren Ansprechpartner finden
Buchstabe A - B
Frau Türkoglu
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1759
Fax:
089 / 6221 44-1759
Zimmer:
B 0.19
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe C - G
Herr Rohde
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221 - 1760
Fax:
089 / 6221 - 44 1760
Zimmer:
B 0.19
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe H - J
Frau Tiefgraber
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1754
Fax:
089 / 6221 44-1754
Zimmer:
N 0.08
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe K - Mt
Herr Kärtner
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221 1755
Fax:
089 / 6221 44 1755
Zimmer:
N 0.09
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe Mu - Rei
Herr Heilmann
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1757
Fax:
089 / 6221 44-1757
Zimmer:
N 0.10
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe Rej - T
Herr Mehrkens
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1756
Fax:
089 / 6221 44-1756
Zimmer:
N 0.10
Bereich:
2.3.1.4
Buchstabe U - Z
Frau Dillian
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1753
Fax:
089 / 6221 44-1753
Zimmer:
N 0.09
Bereich:
2.3.1.4
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - LandkreisPass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1700 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2833 |
E-Mail: | landkreispass@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Termine für Beratungsgespräche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Nach Absprache sind diese auch ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.08.2020. aktualisiert.
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