Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Sportförderung durch den Freistaat Bayern über die Vereinspauschale
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Antragsunterlagen müssen beim Landratsamt München eingereicht werden.
Das Bayerische Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration gewährt nach Maßgabe der geänderten Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und Sportverbände in Form einer Vereinspauschale.
Diese Sportförderrichtlinien beinhalten u. a. die Zusammenfassung der Förderberbereiche:
- Förderung des Einsatzes von Übungsleitern
- pauschale Sportbetriebsförderung
- Förderung der Beschaffung beweglicher Großsportgeräte
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen (Abschnitt A der Sportförderrichtlinien).
Die Vereinspauschale wird anhand folgender Parameter bestimmt:
- Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder: einfache Gewichtung
- Anzahl an sonstigen Mitgliedern (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis einschl. 26 Jahre): 10-fache Gewichtung
- Anzahl der gültigen Übungsleiterausweise, die der Verein aktiv im Sportbetrieb einsetzt (max. 4% der Gesamtmitgliederzahl, aber 6% - 8% bei über 60% Mitglieder nach Nr. 4.1.2 der Richtlinien): pro Übungsleiter-Ausweis 650-fache Gewichtung, bei Einsatz in zwei Vereinen 325-fache bzw. 162,5-fache Gewichtung.
Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreichen. Dabei ist unerheblich, ob diese 500 Mitgliedereinheiten nur über reine Mitgliederzahlen (Nrn. 1 und 2) oder durch Vorlage eines Übungsleiterausweises zustande kommen.
Die Antragsunterlagen (Antragsvordruck, gültige und seit dem Stichtag des Vorjahres, z.B. 1. März 2019, aktiv eingesetzte Übungsleiterausweise im Original) müssen bis 01. März des laufenden Kalenderjahres beim Landratsamt München eingereicht oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch einen Poststempel bzw. Einlieferungsschein) abgegeben werden.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
- gültige und aktiv eingesetzte Übungsleiterausweise im Original
Sportförderrichtlinien
- Sportförderung nach Schulschluss
Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration
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Ansprechpartnerin
Frau Drotleff
Anschrift
Landratsamt München
Sport, Kultur und Partnerschaften
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Telefon: | 089 / 6221-0 |
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E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
Anfahrt
Bitte vereinbaren Sie mit den oben genannten Ansprechpartnern telefonisch einen Termin.
<link 9657 - link "Interner Link, öffnet im selben Fenster.">Anfahrtsbeschreibung zum Mariahilfplatz</link>
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.01.2021 aktualisiert.