Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Versammlung oder Demonstration anzeigen
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder Demonstration unter freiem Himmel im Landkreis München veranstalten möchten, müssen Sie dies rechtzeitig beim Landratsamt München anzeigen.
Was versteht man unter einer Versammlung?
Eine Versammlung im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (Art. 2 Abs. 1 BayVersG).
Das Grundgesetz und das Bayerische Versammlungsgesetz garantieren die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Deutschland. Deshalb braucht man keine Genehmigung um demonstrieren zu können.
Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, müssen aber bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Versammlungsbehörde bestätigt, dass die Versammlung angezeigt wurde. Außerdem kann die Versammlungsbehörde Beschränkungen für die Demonstration verfügen.
Bitte zeigen Sie die Versammlung möglichst bald, spätestens aber 2 Werktage vor deren Bekanntgabe, an. Beim Landratsamt München sind nur Versammlungen im Landkreis München anzuzeigen. Versammlungen in der Stadt München sind beim Kreisverwaltungsreferat anzuzeigen.
Verwenden Sie bitte zur Anzeige das Formular Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel. Bitte schicken Sie die Anzeige an die Fax-Nummer
089 / 6221-2482 oder E-Mail an sicherheitsrecht@lra-m.bayern.de. Die Anzeige kann vorab telefonisch erfolgen, um die oben genannte Frist einzuhalten.
Wird kurzfristig aus einem aktuellen Anlass zu einer Versammlung eingeladen (Eilversammlung) muss die Anzeige beim Landratsamt spätestens mit der Einladung erfolgen.
Entsteht eine Versammlung ungeplant und ohne Veranstalter aus aktuellem Anlass (Spontanversammlung) entfällt die Anzeigepflicht.
Es entstehen keine Kosten.
- Häufige Fragen zum Bayerischen Versammlungsgesetz
Bayerisches Staatsministerium des Inneren
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Ansprechpartner
Herr Krüger
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2482 |
E-Mail: | sicherheitsrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.09.2018 aktualisiert.