Ab Samstag: Befahren der Isar vorübergehend verboten

Starker Anstieg der Pegelstände erwartet – Bootfahrverbot gilt für das gesamte Landkreisgebiet

Das Befahren der Isar im Landkreis München ist ab Samstag, den 11.07.2020, bis auf Weiteres verboten. Aufgrund der vorhergesagten ergiebigen Niederschläge am morgigen Freitag, den 10.07.2020, und Samstag, den 11.07.2020, ist mit einem starken Anstieg der Pegelstände der Isar mit bis zu zwei Metern zu rechnen.

Mit der zu erwartenden starken Strömung und Trübung sowie dem vermehrten Aufkommen von Treibholz aufgrund des erhöhten Abflusses besteht für Bootfahrer und Badende auf bzw. an der Isar erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Das Landratsamt München hat sich deshalb für ein Bootfahrverbot auf der Isar innerhalb der Landkreisgrenzen entschieden.

Das Bootfahrverbot wird auch nach einem etwaigen Abklingen der Regenschauer zunächst weiter aufrechterhalten. Wann das Verbot wieder aufgehoben werden kann, wird das Landratsamt nach erneuter Einschätzung der Situation in den kommenden Tagen bekanntgeben.

Zahlreiche Rettungseinsätze am vergangenen Wochenende – Allgemeinverfügung erlassen

Am vergangenen Wochenende kam es auf der Isar vor allem im Bereich der Stadt München aber auch im Landkreis München zu zahlreichen Unfällen. Bei den Rettungsaktionen aufgrund gekenterter Schlauchboote und gestrandeter Personen, brachten sich auch die Helfer in Lebensgefahr. Um weitere Noteinsätze zu verhindern und die Rettungskräfte nicht weiter zu gefährden, hat das Landratsamt München nun eine Allgemeinverfügung erlassen und das Befahren der Isar im gesamten Landkreisgebiet bis auf Weiteres komplett untersagt. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Hindernisse im Wasser teils nicht erkennbar

Die zu erwartenden heftigen Niederschläge werden nicht nur den Pegel der Isar steigen lassen, sondern auch weiteres Treibgut anschwemmen. Auch unter der Wasseroberfläche können sich dabei zahlreiche Hindernisse bilden, die aufgrund des trüben Wassers für Bootfahrer meist nur schwer oder gar nicht zu erkennen sind. Das Landratsamt München bittet deshalb eindringlich um Beachtung des Fahrverbots für Boote.

Seit Januar 2020 gilt die neue Bootsfahrverordnung des Landratsamts München

Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind, gilt auch nach Aufhebung der ab Samstag geltenden Allgemeinverfügung die am 25. Januar 2020 in Kraft getretene „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München“ weiter.Sie soll für mehr Sicherheit sorgen und legt fest, welche Regeln beim Befahren der Isar im Landkreis München beachtet werden müssen. In der Verordnung sind unter anderem Vorgaben zu Fahrzeugen, Ausrüstung und Fahrtüchtigkeit geregelt – nachgelesen werden kann diese unter www.landkreis-muenchen.de/artikel/regelungen-fuer-mehr-sicherheit-auf-der-isar/.

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