Ehrenamtliche Richter gesucht

Bewerbungsaufruf – Einsatz am Verwaltungsgericht München

Das Landratsamt München lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ein, sich für das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht München zu bewerben. Derzeit stehen die nächsten Wahlen der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht München für die Amtsperiode 01.04.2020 bis 31.03.2025 an. Bewerbungsschluss ist Montag, der 19.08.2019.

Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichterinnen und -richter sowie durch ehrenamtliche Richterinnen und Richter ausgeübt. Die ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter mit und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung wie diese. Sie entscheiden gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.

Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern brauchen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse zu verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen.

Aus den Vorschlagslisten, die nun in 2019 von den zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden, wählt ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht München die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern.

Voraussetzungen

Das Amt eines ehrenamtlichen Richters kann nur von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Wer sich bewirbt, muss das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks des Verwaltungsgerichtes München haben.

Ausgeschlossen sind kraft Gesetz (§ 21 VwGO):

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  2. Personen, gegen die Klage wegen einer Tagt erhoben worden ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  3. Personen, die nicht das Wahlrecht zum Landtag besitzen.

Nicht berufen werden können zudem (§ 22 VwGO):

  1. Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments, des Landtags, der Bundesregierung oder der Staatsregierung,
  2. Richter,
  3. Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ist, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  4. Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit,
  5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Jetzt bewerben!

Landkreisbürgerinnen und -bürger sind aufgerufen, sich bis spätestens Montag, 19.08.2019, für das ehrenamtliche Richteramt am Verwaltungsgericht München zu bewerben.

Die Bewerbung kann entweder schriftlich beim Landratsamt München, (Fachbereich 4.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München), per E-Mail (wahlen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="Externer Link, öffnet im selben Fenster." class="link__mail") oder persönlich im Landratsamt München (Außenstelle Frankenthaler Str. 5-9, 81539 München bei Frau Rohrmüller, Zimmer-Nr. F 2.58) eingereicht werden.

Dazu einfach das Bewerbungsformular unter www.landkreis-muenchen.de/landkreis/ehrenamtliche-richter-gesucht downloaden, ausfüllen und einreichen.