Einigkeit über Nachjustierung am Unterbringungskonzept

Bürgermeister verständigen sich: Unterkünfte für Geflüchtete sowohl im laufenden als auch im abgeschlossenen Verfahren benötigt

Beispiel: Foto einre Asylbewerberunterkunft

Beispiel eines Wohnraumes einer Asylbewerberunterkunft

Dem Landkreis München wurden insgesamt weit weniger Asylbewerber zugewiesen, als noch vergangenes Jahr prognostiziert. Die Realisierung einiger der auf Grundlage der damaligen Zahlen geplanten Unterkünfte ist aufgrund ihrer hohen Kapazität deshalb nun nicht mehr angemessen. Neben dem bereits gestoppten Bauvorhaben an der Äußeren Hauptstraße in Neubiberg wird nun auch die am Kathi-Weidner-Weg geplante Unterkunft in Ottobrunn auf den Prüfstand gestellt.

Grund hierfür ist allerdings nicht ein vergaberechtliches Hindernis wie in Neubiberg, sondern das Baurecht. Die ursprünglich angedachte Unterkunft in Ottobrunn dürfte wegen ihrer Lage baurechtlich nur für die vorübergehende Unterbringung von sich noch im Verfahren befindlichen Asylbewerbern genutzt, nicht hingegen für dauerhaftes Wohnen von Anerkannten genutzt werden. Weil aber inzwischen vor allem hierfür Bedarf besteht, wird das Bauvorhaben voraussichtlich nicht weiterverfolgt, sondern stattdessen eine Alternative an einem anderen Standort gesucht.

Vergaberecht verhindert Verkleinerung des Bauvorhabens

Bereits vergangene Woche wurde die für 240 Asylbewerber ausgelegte Unterkunft an der Äußeren Hauptstraße in Neubiberg gestoppt. Der Wunsch, einfach kleiner zu bauen, war aus Gründen des Vergaberechts nicht möglich. Deshalb beginnt auch hier die Planung von neuem. Landkreis und Gemeinde sind sich einig, dass hier nach Möglichkeit bezahlbarer Wohnraum für anerkannte Flüchtlingsfamilien, aber auch andere Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf entstehen könnte.

Alle Geflüchteten im Blick

Die Rathauschefs waren sich auf der Bürgermeisterdienstbesprechung am Mittwoch einig: Im Fokus stehen nicht nur die im Verfahren befindlichen, sondern vor allem auch die geflüchteten Menschen, die langfristig im Landkreis Fuß fassen werden. Die Quote, die die Verteilung der Geflüchteten anteilig der Einwohnerzahlen der Kommunen regelt, umfasst deshalb neben den eigentlichen Asylbewerbern auch die Fehlbeleger und unbegleiteten Minderjährigen - und das soll auch so bleiben.

"Die Quotenerfüllung schwankt naturgemäß", warnte Landrat Christoph Göbel vor einer Missinterpretation der Zahlen, die teilweise nur eine Momentaufnahme darstellten. "Einige Gemeinden, die aktuell eine relativ geringe Quotenerfüllung aufweisen, haben in Zeiten der Notunterkünfte durch die Bereitstellung von Turnhallen oder Flächen für die Traglufthallen bereits einen großen Anteil geleistet."