Freistaat fördert Wiederbelebung von Streuobstwiesen

Bayerischer Streuobstpakt soll artenreiche Kulturlandschaft und Biodiversität auch im Landkreis München erhalten

Foto: Blühende Apfelbäume

Streuobstwiesen gelten als eine der artenreichsten Lebensräume in Mitteleuropa, doch ihr Bestand ist bedroht. Mit bis zu 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind Streuobstwiesen ein wertvoller Schatz der Natur. Gleichzeitig repräsentieren sie ein kulturelles Erbe vergangener Zeiten, als praktisch jeder Hof Obstwiesen zur Selbstversorgung besaß. Den Streuobstwiesen verdanken wir unter anderem viele regionaltypische Apfelsorten, die an den Boden und das Klima angepasst sind – allein in Bayern sind über 2.000 Apfelsorten und 1.700 Birnensorten bekannt.

Durch die Ausbreitung von Baugebieten, den Rückgang von Neupflanzungen und landwirtschaftliche Umstrukturierungen sind Streuobstwiesen jedoch selten geworden. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt haben sich Freistaat und Interessensverbände 2021 darauf geeinigt, dieses wichtige Kulturgut erhalten zu wollen. Das Ziel besteht darin, Lebensräume und Bäume wiederherzustellen sowie umfassend zu pflegen, um natürliche Lebensräume zu fördern, die vom Menschen geschaffen wurden.

Im Rahmen des Streuobstpakts soll nicht nur der jetzige Bestand erhalten, sondern zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Aus diesem Grund bittet die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt München die Bürgerinnen und Bürger um Hinweise auf bewirtschaftete wie auch vielleicht schon nahezu in Vergessenheit geratene Streuobstwiesen im Landkreis München, um sie mit finanzieller Unterstützung durch den Streuobstpakt wieder zum Leben erwecken.

Streuobstwiesen sind durch mindestens fünf Obstbäume mit einer Höhe von fünf Metern gekennzeichnet. Bürgerinnen und Bürger, die solche Streuobstwiesen kennen, können sich per E-Mail unter naturschutz [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" oder unter telefonisch unter 089/6221-2367 an die untere Naturschutzbehörde wenden.

Die untere Naturschutzbehörde bespricht dann mit den Besitzern der Wiesen, welche finanziellen Mittel für die Pflanzung von Bäumen auf der Streuobstwiese zur Verfügung gestellt werden können, um sie wieder zum Leben zu erwecken. Als förderfähige Streuobstbäume gelten hochstämmige Sorten von Kernobst, Steinobst und Nussbäumen. Die Förderung ist auf 100 Bäume pro Hektar begrenzt, wobei jeder Baum mit einem Betrag von 12 Euro gefördert wird.