Füttern verboten - oder auch: viele Enten verderben den See!

Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden

In letzter Zeit werden die Enten an den Seen im Landkreis von wohlmeinenden Bürgerinnen und Bürgern wieder verstärkt gefüttert.

Im Landkreis München ist das Füttern von Wasservögeln aller Art an folgenden Seen durch die Benutzungssatzung jedoch verboten:

  • Feringasee und Unterföhringer See (Gemeinde Unterföhring)
  • Heimstettener See (Gemeinden Kirchheim-Heimstetten, Feldkirchen und Aschheim)
  • Unterschleißheimer See (Stadt Unterschleißheim)

"Enten und Gänse sind Wildtiere und daher nicht auf das Füttern durch die Menschen angewiesen," so Sachgebietsleiter Matthäus Kirschenhofer, dessen Sachgebiet unter anderem für die Betreuung der Erholungsgebiete des Landkreises München zuständig ist. "Vielmehr führt das übermäßige Füttern zu einer so starken Population, dass die Wasserqualität durch die Ausscheidungen der Tiere leidet und damit die Gesundheit der Badegäste gefährdet", so der Fachmann weiter.

Helfen Sie also mit, die Wasserqualität auch für die kommende Badesaison zu erhalten oder sogar zu verbessern, indem Sie sich an das Fütterungsverbot halten, auch wenn es für "die Enkel so schön ist, wenn die Tiere so nahe an einen heran kommen!"

Denken Sie bitte daran: Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Auszüge aus der jeweiligen Benutzungssatzung sind an den Zugängen der Erholungsgebiete auf Tafeln ersichtlich.