Hasenpest: Veterinär- und Gesundheitsamt raten zur Vorsicht

Auch Menschen können erkranken – bisher kein Fall im Landkreis München bekannt

Im Großraum München wurde in den vergangenen Wochen bei toten Feldhasen vermehrt Tularämie (Hasenpest) festgestellt. Auch Menschen können an Tularämie erkranken. Veterinäramt und Gesundheitsamt beim Landratsamt München raten daher aktuell zu besonderer Vorsicht und erhöhter Aufmerksamkeit im Umgang mit toten Hasen. Im Landkreis München ist bisher aber kein Fall von Tularämie bekannt.

Bei der Tularämie oder Hasenpest handelt es sich um eine Infektion mit dem Erreger Francisella Tularensis, die vor allem bei Feldhasen, aber auch bei anderen wild lebenden Tierarten, wie beispielsweise dem Biber, vorkommt. Menschen können sich bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern oder Tierkörpern infizieren; hier besonders beim Enthäuten, Ausnehmen und Herrichten von erlegtem Wild. Auch ein überwiegender Aufenthalt in der freien Natur und eine meist saisonal bedingt hohe Mücken- und Zeckendichte (mögliche Überträger des Erregers der Tularämie) begünstigen eine Infektion mit Francisella Tularensis.

Darüber hinaus kann der Erreger der Tularämie auch über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel, über mit dem Erreger belastetes Wasser, über Bissverletzungen oder über das Einatmen infektiöser Stäube übertragen werden. Aufgrund der höheren Kontaktmöglichkeiten mit dem Erreger gehören Jäger, Metzger, Köche, Tierärzte oder Landwirte zu den besonders gefährdeten Personengruppen.

Aktuelle und vertiefende Informationen zur Tularämie (Übertragungswege, Krankheitsbild beim Tier, Krankheitsbild beim Menschen, Vorbeugende Maßnahmen) finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/bakterielle_pilzinfektionen/tularaemie/index.htm

Zuständige Behörden empfehlen Vorsichtsmaßnahmen

Auch wenn im Landkreis München aktuell kein Fall der Hasenpest bekannt ist, raten Veterinär- und Gesundheitsamt zur Vorsicht. Das Veterinäramt hat einige Verhaltensregeln zur Vermeidung einer Ansteckung herausgegeben:

  • In freier Natur gefundene verendete Wildtiere, insbesondere Feldhasen, sollten nicht angefasst werden.
  • Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren; beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten.
  • Wildbret von unauffälligen Feldhasen und Wildkaninchen muss vor dem Verzehr durchgegart werden. Die bei der Zubereitung des Wildbrets benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter) sollten unmittelbar nach Benutzung gründlich mit heißem Wasser gereinigt und desinfiziert werden.
  • Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und auf Tularämie hinweisen.

Aktuelle Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger auch auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de.