Kostenlose FFP2-Masken für anspruchsberechtigte Landkreisbürger

Mehr als 93.000 Masken stehen für pflegende Angehörige und Menschen in sozialen Härten zur Verfügung

Vor wenigen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ab dem heutigen Montag, 18. Januar, eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel einzuführen. Auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist das Tragen dieser Schutzmasken weiterhin verpflichtend. Um insbesondere für pflegende Angehörige sowie für Bürgerinnen und Bürger in sozialen Härten die zusätzlichen Belastungen durch die Anschaffung der teureren Schutzmasken abzufedern, stellt der Freistaat insgesamt rund 3,5 Millionen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung, die ab Anfang dieser Woche an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert werden. Von dort werden sie dann an Kommunen sowie direkt an berechtigte Personen weiterverteilt.

Über 26.600 Masken für pflegende Angehörige

Rund eine Million Masken stellt der Freistaat für Personen zur Verfügung, die sich derzeit um die Pflege eines Angehörigen kümmern. Auf den Landkreis München entfallen davon etwa 26.600 FFP2-Masken. Diese wird das Landratsamt anteilig je nach Einwohnerzahl in den kommenden Tagen an die 29 kreisangehörigen Kommunen weiterleiten, die die Weitergabe an die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger organisieren. Den Transport der Schutzausrüstung übernimmt einmal mehr das Technische Hilfswerk (THW).

Anlaufstelle für diese Personengruppe ist jeweils der Wohnort der pflegebedürftigen Person. Jede Hauptpflegeperson erhält drei kostenlose FFP2-Masken. Um die Masken zu erhalten, müssen Pflegepersonen lediglich ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrads der bzw. des Pflegebedürftigen vorweisen.

Um in der aktuellen Situation größere Menschenansammlungen zu vermeiden, bittet das Landratsamt München anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, sich vorab bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen zu erkundigen, wie die Ausgabe der Masken vor Ort geregelt wird.

Auch Personen, die eine Berechtigung zur Nutzung der Tische und Tafeln in den jeweiligen Gemeinden besitzen, sowie Obdachlose können sich vor Ort in den Kommunen mit FFP2-Masken versorgen. Je fünf Masken sind hier pro Person vorgesehen.

Ausstattung von Grundsicherungsempfängern mit FFP2-Masken

Auch Personen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden aus dem Kontingent des Freistaats mit FFP2-Masken versorgt. Mehr als 66.600 Masken erhält der Landkreis München vom Freistaat für diese Personengruppe. Fünf Masken soll jeder anspruchsberechtigte Grundsicherungsbezieher ab 15 Jahren erhalten. Diese versendet das Landratsamt direkt an die Bedürftigen, um auch hier unnötige Wege und Kontakte bei der Abholung zu vermeiden.

"Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel künftig einheitlich FFP2-Masken zu nutzen, ist aus meiner Sicht richtig und wichtig", so Landrat Christoph Göbel. "Die Versorgung besonders belasteter Bürgerinnen und Bürger durch den Freistaat zumindest mit einem Grundstock an entsprechender Schutzausrüstung ist folglich nur konsequent und sehr zu begrüßen. Mein Dank gilt einmal mehr unseren Städten und Gemeinden, die hier ein weiteres Mal unterstützend tätig werden, ebenso wie dem THW und den weiteren Beteiligten, die auch diese Aufgabe in kürzester Zeit erfolgreich stemmen werden", so Göbel.