Lärmschutzgutachten gibt Aufschluss über Erfolg versprechende Maßnahmen

Kreistag will Lärmbelastung durch Straßenverkehr reduzieren

Knapp zwei Jahre, nachdem der Kreistag den Beschluss gefasst hat, ein umfangreiches Verkehrs- und Lärmschutzgutachten für den Landkreis München zu beauftragen, liegen die Ergebnisse auf dem Tisch. "Die Art und der Umfang des Gutachtens ist nach derzeitigem Kenntnisstand deutschlandweit einzigartig", so Landrat Christoph Göbel. Nie zuvor wurde der Aufwand betrieben, alle klassifizierten Straßen sowie stark belastete Gemeindestraßen in einem gemeinsamen Verkehrs- und Lärmschutzgutachten auf ihre Lärmwirkung hin zu untersuchen. Im Juli wurde das Fazit der Gutachter gleich in mehreren Ausschüssen sowie im Kreistagsplenum ausführlich diskutiert und über das weitere Vorgehen Beschluss gefasst.

Die Grundlagen

Um einen umfassenden Überblick über die Verkehrs- und Lärmschutzthematik im Landkreis München zu bekommen, wurden nicht allein die Kreisstraßen, sondern auch die Bundesautobahnen, die Bundesstraßen sowie stark belastete Straßen in kommunaler Trägerschaft in den Blick genommen. Als Grundlage diente eine aktuelle Erhebung der Verkehrsbelastungen, die dem Gutachten vorangestellt wurde. Insgesamt wurden im Landkreis München für diese Erhebung 406 Knotenpunktzählungen durchgeführt und 1.062 Straßenabschnitte im Landkreis München erfasst. Weitere Grundlagen wurden in enger Abstimmung mit den Baulastträgern von Bundes- und Staatsstraßen sowie der Autobahnen erhoben. Die ersten Ergebnisse wurden den Städten und Gemeinden bereits vorab in fünf Regionalkonferenzen vorgesellt, so dass individuelle Beobachtungen und Bedürfnisse noch in das Gutachten einfließen konnten.

Landkreis teilweise stark lärmbelastet

Aufgrund der räumlichen Nähe zur Landeshauptstadt ist der Landkreis München sowohl durch Pendlerverkehre als auch durch Fernlastverkehre teils erheblich belastet. Besonders die Bundesautobahnen führen zu räumlich übergeordneten Grundlärmbelastungen. Nur in wenigen Bereichen des Landkreises treten die vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Zielwerte mit einem Lärmpegel kleiner 50/40 db(A) tags/nachts auf.

Beurteilungsgrundlage für das jetzt vorliegende Gutachten waren jedoch jene Werte, die für Lärmsanierungen an bestehenden Straßen maßgeblich sind. Diese betragen zum Beispiel für Wohngebiete 67/57 dB(A) tags/nachts. Durch bereits vorhandene Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwälle und -wände werden an den Autobahnen die Lärmsanierungswerte in der Regel nicht überschritten. Konfliktpunkte finden sich vor allem an Ortsdurchfahrtsstraßen.

Verbesserungen in Sicht

Im Gutachten wurde anhand der unterschiedlichen Gebietsnutzung (Wohngebiete und Misch-Dorfgebiete) die jeweilige Betroffenheit ermittelt. Für alle relevanten Verkehrswege wurden Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. Diese reichen von aktiven Maßnahmen wie weiteren Lärmschutzwänden, neuen Fahrbahnbelägen oder Einhausungen bis hin zu verkehrsrechtlichen und verkehrslenkenden Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote oder Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20. Juli nun beschlossen, in einem ersten Schritt Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Lärmsanierungsgrenzwerte an den Kreisstraßen eingehalten werden. Hierzu wird bis Jahresende ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, über das die Gremien dann erneut beraten werden. Ferner haben sich die Kreisräte dafür ausgesprochen, sich bei Straßen anderer Baulastträger gemeinsam mit den Kommunen für die Einhaltung der Lärmsanierungswerte einzusetzen. Auch mit den benachbarten Landkreisen sollen mögliche Kooperationen bei der Verfolgung notwendiger Maßnahmen ausgelotet werden.

Ergebnisse noch im Sommer online

Die endgültige Fassung des Verkehrs- und Lärmschutzgutachten wird den Gemeinden und Städten im Landkreis München für ihr Hoheitsgebiet im August zur Verfügung gestellt und zusätzlich auf der Internetpräsenz des Landkreises München veröffentlicht.