Landkreis investiert in sicheres Miteinander

Regierung von Oberbayern versagt die Kostenübernahme für Objektbetreuungen in Asylbewerberunterkünften – Landkreis springt in die Bresche

Seit Juli 2015 bekommen die Landkreise nur noch eine so genannte "Kümmererpauschale" von der Regierung von Oberbayern für die Objektbetreuung der Asylbewerberunterkünfte erstattet. Diese entspricht der Vergütung einer Verwaltungsstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche je 75 Bewohner, ein Betrag von ca. 48.000 Euro pro Jahr.

Der Landkreis München arbeitet in größeren Asylbewerberunterkünften aktuell mit einer von Sicherheitsdiensten rund um die Uhr gewährleisteten Objektbetreuung. Die Kümmererpauschale deckt nur einen Bruchteil der so entstehenden Kosten ab. Sowohl der Landkreis München als auch andere bayerische Landkreise und kreisfreie Städte haben sich im vergangenen Jahr mit Nachdruck darum bemüht, mehr Unterstützung für die Objektbetreuung zu erhalten. Ende letzten Jahres erhielten sie jedoch eine endgültige Absage.

Der Kreisausschuss hat sich daher in seiner Sitzung am 29. Januar mit der Frage beschäftigt, wie künftig mit einem Betreuungs- und Sicherheitskonzept in den Asylbewerberunterkünften umzugehen sei. Unter Aufrechterhaltung des bisherigen Konzeptes müsste der Landkreis im laufenden Jahr rund 8,2 Mio. Euro aus dem Kreishaushalt investieren. Der staatliche Zuschuss betrüge gerade einmal rund 2 Mio. Euro.

Keine Reduzierung der Sicherheitsstandards

So einmütig wie der Unmut über die schmerzhafte Beschränkung des staatlichen Engagements im Bereich Sicherheit auch war, so einmütig war auch die Entscheidung, als Landkreis in die Verantwortung zu gehen und die ungedeckten Kosten aus dem Kreishaushalt zu bezahlen. Eine Reduzierung der bewährten Standards wollte niemand in Kauf nehmen.

Das individuell auf die Erfordernisse der einzelnen Unterkünfte zugeschnittene Sicherheitskonzept wird auch künftig laufend angepasst werden. Über Anpassungen, zum Beispiel bei neu hinzugekommenen Unterkünften, und möglichen Verbesserungen im Konzept soll nun der Ältestenrat entscheiden.

Trotz des einstimmig gefassten Beschlusses beauftragten die Mitglieder des Kreisausschusses den Landrat, auch künftig auf eine Übernahme der Objektbetreuungskosten durch den Staat hinzuwirken. Vor allem mit der gemeinsamen Überzeugung, keinesfalls Abstriche bei der Sicherheit aller Menschen im Landkreis hinnehmen zu wollen, sei die Objektbetreuung weiterhin notwendig und sinnvoll. Im Vorfeld der Beratung im Kreisausschuss hatte dies auch das Polizeipräsidium München so gesehen und den Landkreis in seiner Haltung bestärkt.

Landrat Christoph Göbel bedankte sich bei den Kreisräten schließlich für die ausgesprochen konstruktive Diskussion zu dem Thema. "Diese wäre nicht überall in Deutschland so möglich gewesen", so der Landrat.