Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zu Silvester

Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen untersagt

Zur Verhinderung von Neuinfektionen durch Menschenansammlungen in der Silvesternacht erlässt das Landratsamt München gemäß 15. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Allgemeinverfügung:

Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiterem Umfeld untersagt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Verbots ergibt sich aus der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung. Personenansammlungen von mehr als 10 Personen haben sich an diesen Orten unverzüglich zu zerstreuen. Die Allgemeinverfügung tritt am 31. Dezember 2021, 15 Uhr, in Kraft und am 01. Januar 2022, 09:00 Uhr, außer Kraft.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut sowie die jeweiligen Geltungsbereiche finden Sie hier: Schutzmaßnahmen für den Landkreis München zur Verhinderung von Neuinfektionen; Untersagung von Menschenansammlungen auf bestimmten Plätzen/Orten in der Silvesternacht