Medikamentenhilfe im Landkreis München – Weil wir wollen, dass es Ihnen gutgeht

Neue Vergünstigungen für die fast 12.000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München, die im Besitz des LandkreisPasses sind

Ist wieder Erkältungszeit? Quälen Sie Schnupfen, Husten und Heiserkeit? Oder leiden Sie unter einer Allergie? Haben Sie sich beim Sport ein Gelenk verstaucht oder plagt Sie eine verzerrte Schulter? Abhilfe ist oft teuer, doch wir wollen nicht, dass Sie aus Kostengründen auf den Gang in die Apotheke verzichten. Damit auch Sie sich Medikamente leisten können, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, gibt es nun die Medikamentenhilfe. Einige Apotheken im Landkreis München haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente günstiger abzugeben.

Wie funktioniert die Medikamentenhilfe?

Wenn Sie Inhaber des LandkreisPasses sind, zu dem Kreis der berechtigten Personen gehören und ein verschreibungsfreies Medikament benötigen, gehen Sie zu Ihrem Arzt und lassen sich ein sogenanntes Grünes Rezept oder ein Privatrezept für das Medikament ausstellen. Sie legen dieses Rezept und Ihren LandkreisPass in einer der teilnehmenden Apotheken vor. Dort erhalten Sie das verschreibungsfreie Medikament zu einem vergünstigten Preis. Einen Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente gibt es jedoch nicht.

Was ist der LandkreisPass?

Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München eine Vielzahl von Vorteilen und Vergünstigungen:

Inhaber des LandkreisPasses haben neben der Medikamentenhilfe insbesondere die Möglichkeit, die IsarCard S Landkreis München zur Benutzung der Verkehrsmittel im MVV für das Gesamtnetz zu einem vergünstigten Preis von derzeit 25,10 € (Tarifstand 15.12.2015) monatlich zu erwerben. Außerdem erhalten Sie zahlreiche weitere Vergünstigungen bei kommunalen und privaten Einrichtungen.

Zahl der Akzeptanzpartner des LandkreisPasses steigt

Seit der Einführung am 01.04.2014 sind 12.000 Anträge gestellt worden, davon wurden ca. 5.000 Anträge von Personen gestellt, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und ca. 4.000 Anträge von Asylbewerbern gestellt.

Mittlerweile bieten 76 Akzeptanzpartner des LandkreisPasses Vergünstigungen für LandkreisPass-Inhaber an.

Wer kann den LandkreisPass beantragen, um die Medikamentenhilfe des Landkreises München in Anspruch zu nehmen?

Den LandkreisPass können Personen beantragen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben, sowie

a) eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII
  • Leistungen nach §§2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz oder

b) über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen:

  • das Einkommen darf nicht mehr als 20 % über den o.g. staatlichen Leistungen liegen
  • die Vermögensfreigrenze von 150 € je Lebensjahr darf nicht überschritten werden.

Den LandkreisPass können auch weitere Personengruppen wie z.B. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München beantragen. Die Medikamentenhilfe können jedoch nur die unter a) oder b) genannten Personen in Anspruch nehmen.

Insgesamt 23 Apotheken im Landkreis München haben sich bereiterklärt, bei der Medikamentenhilfe mitzumachen. Aber auch in der Stadt München und im Landkreis Ebersberg beteiligen sich einige Apotheken.