Modellprojekt Ombudschaft im Landratsamt endet
Ab 2026 übernimmt die Ombudsstelle Bayern die unabhängige Beratung für Familien
Mit dem Jahresende 2025 schließt das Modellprojekt Ombudschaft im Landratsamt München seine Arbeit ab. Seit dem Start im Dezember 2021 hat sich die Ombudsstelle zu einer festen Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien entwickelt, die sich in Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung wünschten. Seit dem 2. Januar 2026 übernimmt die neu gegründete Landesombudsstelle Bayern diese Aufgabe landesweit und führt die Arbeit in einer Regelstruktur fort.
Die Beendigung des Modellprojekts markiert den Übergang von einer zeitlich befristeten Erprobungsphase in eine dauerhaft angelegte Struktur. Die Erfahrungen aus dem Landratsamt München und den weiteren Modellstandorten fließen nun in die Ausgestaltung des bayernweiten Angebots ein.
Das Modellprojekt Ombudschaft im Landratsamt München war Teil eines bayernweiten Erprobungsvorhabens, das vom Bayerischen Landesjugendamt koordiniert und wissenschaftlich begleitet wurde. Ziel war es, unabhängige Ombudsstellen nach § 9a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) praktisch zu erproben und Strukturen für eine flächendeckende Umsetzung zu entwickeln.
Im Landkreis München war die Ombudsstelle organisatorisch im Landratsamt angesiedelt, arbeitete jedoch fachlich unabhängig und ohne Weisungsbindung. Sie war eine zusätzliche, freiwillige Beschwerde- und Beratungsoption neben bestehenden Verfahren – zunächst nur für Familien im Landkreis München, später auch aus ganz Bayern. Ratsuchende konnten sich mit Anliegen rund um Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Ombudsstelle wenden, um Informationen zu Rechten und Abläufen zu erhalten oder Unterstützung in Konfliktsituationen zu bekommen.
Aufbau, Arbeitsweise und Beteiligte
Die Ombudsstelle nahm ihre Tätigkeit im Dezember 2021 auf. In der Anfangsphase standen der Aufbau von Arbeitsstrukturen, die Klärung von Zuständigkeiten sowie die Bekanntmachung des Angebots im Mittelpunkt.
Beteiligt waren neben den Ombudspersonen im Landratsamt München das Bayerische Landesjugendamt als Auftraggeber sowie das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz, das das Projekt über die gesamte Laufzeit wissenschaftlich begleitete. In Workshops, Befragungen und Auswertungen wurden Erfahrungen gesammelt und reflektiert, um Rückschlüsse für eine zukünftige Regelstruktur zu ermöglichen.
Ergebnisse und erreichte Wirkungen
Während der Projektlaufzeit wurden viele hundert Beratungen, davon 400 im Landratsamt München, durchgeführt. Die Ombudsstellen informierten Ratsuchende über rechtliche Grundlagen, begleiteten Gespräche mit Jugendämtern oder freien Trägern und unterstützten bei der Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche. In einzelnen Fällen wurden auch formelle Rechtsmittel vorbereitet oder begleitet. Die wissenschaftliche Auswertung zeigt, dass Ombudschaft insbesondere dazu beiträgt, Machtasymmetrien im System der Kinder- und Jugendhilfe abzubauen. Ratsuchende berichteten von besserem Verständnis für Verfahren, größerer Beteiligung an Entscheidungen und einer Stärkung ihrer Handlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig lieferten die Beratungen wichtige Hinweise für strukturelle Verbesserungen in der Jugendhilfe, etwa im Hinblick auf Kommunikation und Verfahrensstandards.
Warum das Projekt endet und wie es weitergeht
Das Modellprojekt war von Beginn an zeitlich befristet angelegt. Ziel war nicht der dauerhafte Betrieb einzelner Modellstandorte, sondern die Vorbereitung einer landesweiten Lösung. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird Ombudschaft in Bayern ab 2026 in einer neuen Struktur weitergeführt.
Die Landesombudsstelle Bayern übernimmt künftig die unabhängige Beratung für junge Menschen und Familien im gesamten Freistaat. Sie arbeitet kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie ist per E-Mail unter unter info [at] landesombudsstelle.bayern.de###EMAIL### sowie telefonisch unter 089 / 124 793 4000 erreichbar. Mit der Bündelung auf Landesebene sollen einheitliche Qualitätsstandards, bessere Erreichbarkeit und eine nachhaltige Verankerung der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden.

