Online-Zulassungsbehörde
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen online beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne die Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Die Dienstleistungen der Online-Zulassungsbehörde sind auch ohne Online-Ausweisfunktion möglich. Für die Nutzung ist ein Servicekonto unter Bürgerserviceportal einzurichten. Zudem benötigen wir für die abschließende Bearbeitung des Online-Antrages zwingend eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in einer separaten E-Mail.
Eine Zulassung mit den Kennzeichenzusätzen H (Oldtimerkennzeichen) sowie Saison kann derzeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht über die Online-Zulassungsbehörde beantragt werden. Bitte buchen Sie hierfür online einen Termin. Grundsätzlich können nur Zulassungsanträge über die Online-Zulassungsbehörde gestellt werden, bei denen eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode vorliegt (Stichtag Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II: 01.01.2018).
Dienstleistungen mit Online-Antrag
- Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
- Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
- Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
- Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen
- Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen
- Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden