Online-Zulassungsbehörde

Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen online beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne die Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.

Die Dienstleistungen der Online-Zulassungsbehörde sind auch ohne Online-Ausweisfunktion möglich. Für die Nutzung ist ein Servicekonto unter Bürgerserviceportal einzurichten. Zudem benötigen wir für die abschließende Bearbeitung des Online-Antrages zwingend eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in einer separaten E-Mail.

Eine Zulassung mit den Kennzeichenzusätzen H (Oldtimerkennzeichen) sowie Saison kann derzeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht über die Online-Zulassungsbehörde beantragt werden. Bitte buchen Sie hierfür online einen Termin. Grundsätzlich können nur Zulassungsanträge über die Online-Zulassungsbehörde gestellt werden, bei denen eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode vorliegt (Stichtag Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II: 01.01.2018).

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