Neue Brillenhilfe des Landkreises München

Vergünstigte Sehhilfen mit dem LandkreisPass

Foto: Frau mit Brille und Sparschein

Neue Brillenhilfe des Landkreises München

Das Landratsamt München führt die Brillenhilfe ein: Damit erhalten bedürftige Bürger des Landkreises München eine vergünstigte Sehhilfe vom Optiker, wenn sie Inhaber des LandkreisPasses sind. 48 Optiker im Landkreis, angrenzenden Landkreisen sowie im Stadtgebiet München geben attraktive Nachlässe im Rahmen der Brillenhilfe.

Die Brillenhilfe für die gesellschaftliche Teilhabe

Eine geeignete Sehhilfe ist essenziell für das Alltagsleben, die gesellschaftliche Teilhabe und den Zugang zum Arbeitsmarkt. Wer jedoch nur über ein knappes Budget verfügt, kann sich den Gang zum Optiker für eine passende Sehhilfe oft nicht mehr leisten. Verbunden sind damit nicht nur gesundheitliche Risiken, sondern auch Probleme im Alltag, wie im Straßenverkehr oder beim Lesen eines Fahrplans oder Konzertprogramms.
Die neu eingerichtete Brillenhilfe des Landratsamts München sorgt für Abhilfe: Bürger, die öffentliche Unterstützung erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen und Inhaber des LandkreisPasses sind, kommen damit in den Genuss einer individuell angepassten Sehhilfe, wie Brille oder Kontaktlinsen. Bei den teilnehmenden Optikern wird dann einfach der LandkreisPass vorgelegt.
Erfreulich: 48 Optiker im Landkreis München, den umliegenden Landkreisen und der Stadt München beteiligen sich mit attraktiven Rabatten im Rahmen der Brillenhilfe und unterstützen damit Bedürftige im Landkreis München und auch das Landratsamt München.

Welche Personen haben Anspruch auf die Brillenhilfe?

Voraussetzung für die Brillenhilfe ist der genehmigte LandkreisPass, den man in den Gemeinden bzw. im Landratsamt beantragen kann. Angesprochen werden dabei nur Bürger, die ständig im Landkreis München wohnen und mindestens 15 Jahre alt sind. Berechtigt sind zudem nur Personen, die das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII oder Leistungen nach §§2, 3 Asylbewerberleistungen erhalten.
Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann die Brillenhilfe des Landkreises München ebenfalls beantragen. Das Einkommen darf dabei nur 20 Prozent über den Einkommensgrenzen der oben genannten staatlichen Sozialleistungen liegen. Es gilt eine zudem Vermögensfreigrenze von 150 Euro pro Lebensjahr.
Weitere Informationen finden Sie unter auf der Seite LandkreisPass.