Neue Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen für Projekte im Bereich der Partnerschaften

Landratsamt München legt Kriterien für Zuschussvergabe erstmals fest

Unterstützt werden zahlreiche Aktivitäten und Projekte, welche den Zielen von Partnerschaften und den Vereinbarungen mit den Partnerlandkreisen entsprechen.

Kommunale Partnerschaften im In- und Ausland wecken, stärken und leben den europäischen Geist. Sie leisten einen Beitrag zum Frieden, der Völker-verständigung, zur Entwicklung von gegenseitiger Toleranz und zum Abbau von Vorurteilen. Diesem ursprünglichen und nach wie vor aktuellen Ziel dienen in besonderer Weise ein breiter bürgerschaftlicher Austausch sowie vielfältige kulturelle Aktivitäten. Für den Landkreis München stellen aber auch der aktive Erfahrungs- und Fachaustausch, vor allem mit den inländischen Partnern, einen wichtigen Schwerpunkt dar.

Bevorzugt werden Aktivitäten, die auf Gegenseitigkeit beruhen

Hoch im Kurs steht dabei der Jugend-, Schüler-, Studentenaustausch, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Hochschulen sowie anderen wissenschaftlichen Institutionen. Aber auch nachhaltige Kontakte zwischen anderen Bevölkerungsgruppen, z. B. Senioren, zwischen Vereinen und sonstigen Freizeitorganisationen, kulturelle Projekte, fachliche Austauschaktivitäten und die Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Organisationen sowie humanitäre Hilfsaktionen. Auch Projekte zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden.

Die Richtlinien stehen zum Nachlesen auf unserer Website im Bereich "Partnerlandkreise" online.