Städtische Klinikreform: Landkreis München nimmt seinen Auftrag zur medizinischen Versorgung ernst

Kreisgremien plädieren für Erhalt der vollwertigen Notfallversorgung am Klinikum Harlaching

Der Kreistag des Landkreises München hat die Appelle verschiedener Gemeinden des Landkreises München zur Kenntnis genommen und sich mit den Sorgen der Menschen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Klinikreform der Landeshauptstadt München befasst. Grund waren die Pläne der Stadt, an den Standorten Harlaching und Schwabing nicht mehr die volle medizinische Notfallversorgung anzubieten.

"Die ärztliche Versorgung ist eines der wichtigsten Elemente der Daseinsvorsorge. Dass die Menschen angesichts der Sanierungspläne der Städtischen Kliniken insbesondere um die notfallmedizinische Versorgung, aber auch um die Grund-und Regelversorgung, bangen, ist mehr als verständlich. Daher ist es mir wichtig, dass der Kreistag Stellung bezieht und sich in die Diskussion einbringt", so Landrat Christoph Göbel.

Landkreis beauftragt Gutachten

Um die Auswirkungen der Reform genauer beurteilen zu können, hat der Kreisausschuss deshalb heute beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es soll die Auswirkungen auf die medizinische Grund-und Regelversorgung sowie insbesondere die Notfallversorgung für die Bevölkerung des Landkreises München untersuchen.

Der Kreistag begrüßt ausdrücklich die aktuelle Entwicklung und den entsprechenden Antrag von CSU und SPD im Stadtrat, dass auch in Harlaching sowie den drei anderen Klinikstandorten eine vollwertige Notfallversorgung, also die Behandlung akut in Lebensgefahr schwebender Menschen, die Aufnahme Schwerverletzter oder schwerst Erkrankter sowie Leichtverletzter oder leicht Erkrankter (Sichtungskategorien1-3) erhalten werden soll.

"Das ist das richtige Zeichen, das die Politik hier setzt", sagte Landrat Christoph Göbel im Kreisausschuss. "Menschen, die in Lebensgefahr schweben, dürfen von einer Reform nicht nachteilig betroffen werden."