Strengere Regelungen bei der Waffenaufbewahrung

Befristete Amnestie für die Abgabe illegaler Waffen

Foto: Munition

Munition für scharfe Waffen

Immer wieder geraten scharfe Waffen und Munition in falsche Hände. Eine Änderung des Bundeswaffengesetzes sieht nun strengere Vorschriften bei der Waffenaufbewahrung vor. Mit der Änderung des Waffengesetzes zum 5. Juli 2017 trat auch eine zeitlich befristete Amnestie für die Abgabe illegaler Waffen in Kraft.

Waffenmissbrauch wird erschwert

Nach den jetzt geltenden gesetzlichen Regelungen werden die Anforderungen an die Sicherheit der Aufbewahrungsbehältnisse von Waffen, wie z. B. Waffenschränke, erhöht. Die Sicherheitsbehältnisse müssen widerstandsfähiger sein und auch ein höheres Gewicht aufweisen. Damit wird es deutlich schwieriger, die Behältnisse aufzubrechen oder mitzunehmen. Jedoch gilt für bereits vorhandene Waffenschränke, die den vorherigen Richtlinien entsprochen haben, eine Besitzstandswahrung. Das heißt, die Behältnisse dürfen vom jetzigen Besitzer weiter zur Aufbewahrung ihrer Waffen genutzt werden. Der gesamte Gesetzestext ist online abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html.

Amnestie ermöglicht straffreie Abgabe illegaler Waffen

Ob ungewolltes Erbstück oder nicht - es gibt immer wieder Menschen, die im Besitz von Waffen sind, dafür aber keine Berechtigung besitzen. Die jetzt eingetretenen Regelungen zur Amnestie sehen vor, dass für den Zeitraum von einem Jahr ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung illegal besessene erlaubnis-pflichtige Waffen und Munition straffrei abgegeben werden können. Konkret bedeutet das: Personen, die innerhalb der Frist entsprechende Waffen oder Munition der zuständigen Waffenbehörde im Landratsamt München oder einer Polizeidienststelle übergeben, werden weder wegen des unerlaubten Erwerbs oder Besitzes noch wegen unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Stelle bestraft. Bereits im Jahr 2009 gab es eine solche Waffenamnestie, die bayernweit vielfach genutzt wurde.

Terminvereinbarung erleichtert Abgabeverfahren

Um Wartezeiten zu vermeiden und den Ablauf der Waffenabgabe zu erleichtern bittet das Landratsamt alle Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der aktuellen Amnestie eine Waffe abgeben wollen, um Terminvereinbarung. Selbstverständlich können auch legal besessene Waffen und Munition im Landratsamt München oder bei einer Polizeiinspektion abgegeben werden.

Information und Terminvereinbarung:

Landratsamt München, Sachgebiet Waffen- und Sprengstoffrecht, Frau Herr (Tel.: 089/6221-2347 oder E-Mail: HerrK [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail").