U18-Wahl startet am 16. Februar

Wie junge Menschen seit fast 30 Jahren Demokratie erproben

© KJR München-Land

Bereits seit 1996 gibt es die U18-Wahl, die traditionell kurz vor den regulären Wahlterminen stattfindet. Auch im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahl am 8. März 2026 sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wieder aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und so ihre politischen Themen und Interessen sichtbar zu machen.

Im Landkreis München fällt der Startschuss in diesem Jahr am 16. Februar: In der Zeit vom 16. bis zum 27. Februar 2026 haben junge Menschen hier die Gelegenheit, den Wahlprozess mitzuerleben.

Die U18-Wahlen haben sich bundesweit als fester Bestandteil politischer Jugendbildung etabliert. Seit fast drei Jahrzehnten beschäftigen sich Kinder und Jugendliche im Vorfeld von Bundestags-, Europa-, Landtags- oder Kommunalwahlen mit politischen Inhalten und treffen eine eigene Wahlentscheidung. Dabei steht nicht das Ergebnis im Mittelpunkt, sondern der Prozess. Die U18-Wahl will junge Menschen ermutigen, sich mit Politik, demokratischen Abläufen und gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen.

Mitmachen können ausnahmslos alle jungen Menschen unter 18 Jahren, die sich in Deutschland aufhalten. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht. Auch Grundschulkinder dürfen teilnehmen. Gerade für vierte Klassen bietet sich die U18-Wahl an, da der Lehrplan die Gemeinde und ihre Aufgaben thematisiert. 

Mitbestimmung in Städten und Gemeinden

Im Landkreis München findet die U18-Wahl vom 16. bis 27. Februar 2026 statt. Gewählt werden – angelehnt an die Kommunalwahl – der Landrat oder die Landrätin sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der jeweiligen Städte und Gemeinden. Eine Übersicht aller Wahllokale im Landkreis München werden unter www.u18wahl-muenchen.de/, einem Gemeinschaftsprojekt der Kreisjugendringe München-Stadt und München-Land, zur Verfügung gestellt.

Die Regionalkoordination für den Landkreis München übernimmt die Kommunale Jugendpflege. Sie unterstützt die örtlichen Akteure bei der Organisation und sorgt für die Vernetzung der Wahllokale. Die Auszählung der Stimmen erfolgt vor Ort, die Ergebnisse werden anschließend in ein Online-System eingegeben. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse findet erst statt, wenn eine Mindestwahlbeteiligung von 50 Personen erreicht ist. Damit wird das Wahlgeheimnis gewahrt, wie es die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vorsehen. Die Ergebnisse der Landratswahl können voraussichtlich am Abend des 27. Februars auf der oben verlinkten Seite eingesehen werden, während jene der Bürgermeisterwahl ab dem 1. März auf der Homepage des Bayerischen Jugendrings unter www.bjr.de/ abrufbar sind.