Windenergieprojekt im Hofoldinger Forst

Das Windenergieprojekt im Hofoldinger Forst geht in die entscheidende Phase: Inzwischen liegen die Ergebnisse der Windmessung, der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Die vier betroffenen Gemeinden und die beiden Landkreise entscheiden nun in den kommenden Wochen, ob sie sich weiter am Projekt beteiligen wollen. Als nächstes sollen die Bürger informiert werden, bevor dann die politischen Gremien über die finale Antragstellung entscheiden.

+++ Eine Pressemitteilung der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst +++

Bekanntermaßen haben sich die vier Gemeinden Otterfing, Aying, Brunnthal und Sauerlach, sowie die beiden Landkreise München und Miesbach zur „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Hofoldinger Forst“ (ARGE) zusammengeschlossen, um die Realisierung von vier Windkraftanlagen im Hofoldinger Forst zu prüfen. Im Hofoldinger Forst wurden vier potenzielle Standorte identifiziert, je einer pro Gemeinde auf beiden Seiten der Autobahn A 8.

Nach der Vorstudie im Jahr 2018 wurden im Jahr 2020 mehrere detaillierte Prüfungen durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Die Windmessung ergab, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der vier Windräder möglich wäre. Auch aus Sicht des Artenschutzes spricht dem Projekt voraussichtlich nichts entgegen. Die finale Einschätzung einer Genehmigungsfähigkeit des Projekts obliegt jedoch den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter München und Miesbach in Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern.

Auf Basis dieser Ergebnisse müssen die sechs beteiligten Gemeinden und Landkreise entscheiden, ob sie das Projekt grundsätzlich fortführen wollen. Nächste Schritte wären dann die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises München, die bisher die Errichtung von Windenergieanlagen nicht vorsieht, sowie die Gründung einer Betreibergesellschaft. Parallel dazu könnte bereits der Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt werden. Würden diese Schritte noch im Jahr 2021 vollzogen, wäre mit einer Genehmigung frühestens im zweiten Halbjahr 2022 zu rechnen.

Vor der konkreten Antragstellung auf Errichtung von Windenergieanlagen, sollen die Bürger jedoch umfassend informiert und einbezogen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es aktuell nicht möglich, größere Informationsveranstaltungen durchzuführen. Alternativen, beispielsweise hybride Informationsveranstaltungen, werden aktuell geprüft und werden noch vor der Beschlussfassung durch die politischen Gremien durchgeführt.

Wegen der großen Distanz zu Siedlungen (zehnfache Höhe der Windräder) ist die Fläche für die Nutzung von Windenergie privilegiert, d.h., die Errichtung von Windenergieanlagen kann nur verweigert werden, wenn andere öffentliche Belange dagegensprechen. Die ARGE hat daher beschlossen, das Windenergieprojekt in kommunaler Regie zu prüfen, bevor die Fläche für private Investoren interessant wird. So soll sichergestellt werden, dass das charakteristische Landschaftsbild möglichst erhalten bleibt, die Bevölkerung vor Beeinträchtigung geschützt und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird. Bürger aus den Anliegergemeinden sollen sich finanziell an den Windrädern beteiligen können.