Zahlreiche Neuerungen beim Thema Asyl und Integration

Bevölkerungswachstum führt zu höherer Zuweisungsquote im Landkreis – die Verteilung auf die Landkreiskommunen bleibt unverändert.

Die Zahl der Flüchtlinge, die in den vergangenen Monaten in den Landkreis München gekommen sind, ist überschaubar. Seit die Regierung von Oberbayern im Frühjahr 2016 die Zuweisungen deutlich zurückgefahren und zeitweise sogar vollständig ausgesetzt hatte, konnte der Landkreis verstärkt neue, feste Unterkünfte für die bereits in der Region befindlichen Asylbewerber schaffen und so nach und nach Notunterkünfte in Traglufthallen auflösen. Zum 1. September 2016 hat die Regierung von Oberbayern nun einige Änderungen in der Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (DVAsyl) mitgeteilt, die sich auch auf den Landkreis München auswirken. Unter anderem gibt es Änderungen bei der Verteilung der Asylbewerber und der Anrechnung auf die jeweiligen Quoten.

Bevölkerungszuwachs in Bayern führt zu Anhebung der Aufnahmequoten

Auch im vergangenen Jahr ist die bayerische Bevölkerung weiter angewachsen. Im Regierungsbezirk Oberbayern lebten zum Jahresende 2015 gegenüber dem Vorjahr 1,5 Prozent mehr Menschen. Diesem Wachstum trägt die geänderte Fassung der DVAsyl Rechnung. Mit Wirkung vom 1. September 2016 wurde die für Oberbayern geltende Aufnahmequote für Asylbewerber erhöht - von bisher 33,9 Prozent auf jetzt 35,6 Prozent. Das bedeutet für den Landkreis München ein Anstieg des Anteils aufzunehmender Asylbewerber von 7,2 auf nun 7,4 Prozent.

Gemeinsame Quote für Asylbewerber und Fehlbeleger – Quoten der Kommunen bleiben unverändert

Neu ist dabei: Die Aufnahmequoten berücksichtigen neben den Flüchtlingen, die sich noch im Asylverfahren befinden, nun auch die Bleibeberechtigten, die der Wohnsitzverpflichtung unterliegen. Diese sogenannten „Fehlbeleger“ haben bereits einen positiven Bescheid für ihren Asylantrag erhalten, aber noch keine eigene Wohnung gefunden und leben deshalb noch in den diversen Unterkünften im Landkreis. Ab sofort werden auch sie offiziell der Aufnahmequote angerechnet.

Dennoch besteht derzeit keine Notwendigkeit, die Quoten der aufzunehmenden Asylbewerber in den Landkreiskommunen zu erhöhen - denn der Landkreis hatte in seinen Planungen bereits frühzeitig eine mögliche längerfristige Unterbringung anerkannter Asylbewerber berücksichtigt. Langfristig rechnet der Landkreis mit insgesamt rund 6.000 Menschen, die in den 29 Städten und Gemeinden untergebracht werden müssen – derzeit sind es rund 4.500.

Umverteilung anerkannter Bleibeberechtigter im Rahmen der Wohnsitzverpflichtung

Als Folge des neuen Bundes-Integrationsgesetzes gilt seit dem 1. September 2016 in Bayern die Wohnsitzverpflichtung. Die Regierung von Oberbayern kann damit anerkannten Asylbewerbern und Bleibeberechtigten, die Sozialleistungen beziehen, für drei Jahre einen Wohnsitz zuweisen. In einem ersten Schritt soll nun anerkannten Asylbewerbern, die derzeit noch in der Aufnahmeeinrichtung Oberbayern (früher: AE München) untergebracht sind, ein Wohnsitz im Regierungsbezirk zugewiesen werden. Ausschlaggebend für die Zuteilung in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ist dabei die jeweilige Quotenerfüllung nach der aktuellen Asyldurchführungsverordnung.

Wohnsitzzuweisung per Bescheid - enge Fristen für Asylbewerber

Die betreffenden Asylbewerber erhalten in den kommenden Tagen und Wochen einen Zuweisungsbescheid der Regierung, der sie dazu verpflichtet, in einem bestimmten Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einen Wohnsitz zu beziehen. Die Asylbewerber haben dann zwei Wochen Zeit, sich im vorgegebenen Raum eine eigene Wohnung zu suchen oder ein Wohnsitzangebot der Regierung anzunehmen. Kommt ein Asylsuchender dieser Forderung nicht nach, wird er mit einem Zwangsgeld von 400 Euro belegt.

Ziel dieser Wohnsitzzuweisung ist es, dass Asylbewerber nach positivem Ausgang ihres Asylverfahrens möglichst schnell aus Gemeinschaftsunterkünften ausziehen und in Wohnungen oder wohnungsähnliche dezentrale Unterkünfte einziehen können. Von der Zuweisung ausgenommen sind Personen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen.

„Das Ansinnen der Regierung, insbesondere anerkannte Flüchtlinge schnellstmöglich in ein ‚normales Wohnumfeld‘ jenseits großer Sammelunterkünfte zu bringen, begrüße ich sehr“, sagt Landrat Christoph Göbel, „denn je besser es uns gelingt, die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger in unser Gemeinschaftsleben einzubeziehen, desto besser werden sie sich integrieren können. Dies funktioniert in der Nachbarschaft mit Einheimischen in der Regel viel schneller als in Großunterkünften.“