Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch sind ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch sind ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Auf Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt der Notar eine Teilungserklärung, die zur Anlage eines Grundbuchblattes benötigt wird.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen bzw. Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstückes, sofern hierfür Sondereigentum eingeräumt werden soll (keine Verpflichtung), durch Maßangaben bestimmt sind.
Antragsberechtigt sind:
- Grundstückseigentümer, einzeln oder gemeinsam
- die Erbbauberechtigten, einzeln oder gemeinsam
- jeder, der ein rechtliches Interesse an der Bescheinigung darlegen kann
- Personen, die eine Einverständniserklärung einer der oben genannten Antragsberechtigten vorlegen
Die Erteilung der Bescheinigung für geplante Gebäude kann im Regelfall frühestens nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Durchführung des Freistellungsverfahrens erfolgen.
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (formlos oder unter Verwendung des zur Verfügung stehenden Formulars)
- Aufteilungspläne, mindestens 2fach (zusätzliche Fertigung kann jedoch regelmäßig empfohlen werden): Ein Plan verbleibt beim Landratsamt und einen Plan benötigt das Grundbuchamt. Aus den Plänen muss die Aufteilung des Gebäudes bzw. der Gebäude in Sondereigentum ersichtlich sein. Dafür ist jeder Raum eines Sondereigentums mit ein und derselben arabischen Nummer in einem Kreis zu versehen. Unbezifferte Räume sind Gemeinschaftseigentum. An Stellplätzen sowie außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstückes (z. B. Terrassen, Gartenanteile) kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Diese sind dann durch Maßangaben im Aufteilungsplan zu bestimmen (Größe und Lage) und ebenfalls zu beziffern. Die Aufteilungspläne, welche das Format DIN A3 nicht übersteigen dürfen, müssen für jedes auf dem Grundstück gelegene Gebäude sämtliche Grundrisse (auch nicht ausgebauten Dachräume und Spitzböden), Schnitte und alle Ansichten enthalten
- aktueller Lageplan im Maßstab 1:1000 auf dem alle bestehenden und alle von der Abgeschlossenheitsbescheinigung betroffenen Gebäude dargestellt sind
- ggf. Erklärung, dass der vorhandene Baubestand mit den Aufteilungsplänen übereinstimmt
§ 7 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- 25,00 Euro - 150,00 Euro je Sondereigentumseinheit
Ab der 3. Ausfertigung von Plansätzen folgende Gebühr:
Für die ersten 50 Seiten 0,50 Euro je DIN A4 Seite, ab der 51. Seite 0,15 Euro je DIN A4 Seite. Die Gebühr für einen ausgefertigten Plan im DIN A3 Format würde somit 1,00 Euro betragen (innerhalb der ersten 50 DIN A4 Seiten).
Zum Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist keine Vorsprache im Landratsamt München notwendig.
- Hinweisblatt für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Erklärung zum Bestand (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
Nur erforderlich bei Aufteilung bereits bestehender Gebäude
- Vollmacht zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.

