Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Genehmigung beantragen
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Eine Abgrabungsgenehmigung gewährt Ihnen bei genehmigungspflichtigen Vorhaben das Recht, eine Abgrabung auszuführen. Nicht genehmigungspflichtig sind insbesondere Abgrabungen mit einer Grundfläche von maximal 500 m² und gleichzeitig einer Tiefe von maximal 2 m. Die Genehmigungspflicht entfällt also nur, wenn beide Maße nicht überschritten werden.
Abgrabung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben
Findet die Abgrabung im Rahmen eines Bauvorhabens statt, müssen Sie keine Abgrabungsgenehmigung beantragen. Diese wird dann im Rahmen des Bauvorhabens beurteilt.
Voraussetzungen
Die beantragte Abgrabungsgenehmigung wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen der Abgrabung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Verfahren mit oder ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Verfahren hängt insbesondere davon ab, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Die untere Abgrabungsbehörde führt eine solche durch, wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Abgrabung mit einer Abbaufläche von mehr als 10 Hektar beantragen. Dies gilt ebenso für Abgrabungen mit einer Abbaufläche von mehr als einem Hektar in einem Schutzgebiet, einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet. Liegt die Abbaufläche zu mehr als einem Hektar in einem Biotop, führt die untere Abgrabungsbehörde ebenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch.
Die untere Abgrabungsbehörde hat im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beteiligen:
- die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, sowie
- die Öffentlichkeit.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie die Nachbarn selbst beteiligen, da diese im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die Möglichkeit haben, sich zu äußern.
Liegt hingegen keiner der oben genannten Fälle vor, führt die untere Abgrabungsbehörde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Für Sie bedeutet das, dass Sie den Abgrabungsplan vor Einreichung zunächst den Nachbarn des Abgrabungsgrundstücks zur Zustimmung vorlegen müssen. Eine etwaige Zustimmung bedarf der Schriftform.
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie, ggf. nach Beteiligung der Nachbarn, den Abgrabungsantrag unter Verwendung der amtlich eingeführten Formulare mit den erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Abgrabungsbehörde ein. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes München ist ab dem 01.03.2023 eine digitale Einreichung des Antrages möglich. Ab diesem Zeitpunkt muss auch der schriftliche Antrag direkt beim Landratsamt als untere Abgrabungsbehörde eingereicht werden (§ 8 Digitale Bauantragsverordnung). Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt durch die untere Abgrabungsbehörde.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Über den Antrag entscheidet die untere Abgrabungsbehörde, ggf. nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Digitale Einreichung
- Der Antrag ist bei digitaler Einreichung, ggf. nach Beteiligung der Nachbarn, unter Verwendung des Online-Assistenten zu stellen.
- Die vorgegebenen Formulare werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
- Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto "BayernID" ersetzt.
- Der digitale Abgrabungsantrag gelangt direkt zur unteren Abgrabungsbehörde. Die untere Abgrabungsbehörde nimmt die Beteiligung der Gemeinde vor.
Besondere Hinweise
Beantragen Sie bei genehmigungspflichtigen Abgrabungen die Abgrabungsgenehmigung und warten Sie ab, bis Ihnen diese erteilt wurde, bevor Sie mit der Ausführung beginnen.
- formelles Antragsformular
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein, dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
- Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Die Gebühren für eine Abgrabungsgenehmigung, die nicht dem Kiesabbau dient, betragen für eine selbständige Abgrabung zwischen 50 und 2.000 Euro.
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, erhöht sich die Gebühr um 40 %.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens, der aktuellen Auslastung der Behörde sowie davon ab, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
- Baurecht und Technik
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.

