Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Teilbaugenehmigung beantragen
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigung erhalten.
Mit einer Teilabgrabungsgenehmigung kann gestattet werden, dass vorab einzelne Abschnitte des Vorhabens auf gesonderten Antrag schon vor Erteilung der Abgrabungsgenehmigung zugelassen werden.
Über den Teil Ihres Vorhabens, der bereits von der Teilabgrabungsgenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Abgrabungsgenehmigung nicht mehr entschieden.
Voraussetzungen
Sie müssen zunächst eine Abgrabungsgenehmigung beantragen. Erst dann können Sie für einen Teil des Vorhabens eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen.
Dem Teil des Vorhabens, für das die Teilabgrabungsgenehmigung beantragt wird, dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Zusätzlich muss die untere Abgrabungsbehörde feststellen, dass das Gesamtabgrabungsvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die Erteilung der Teilabgrabungsgenehmigung steht im Ermessen der unteren Abgrabungsbehörde.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie den schriftlichen Teilabgrabungsantrag nach Einreichung Ihres Abgrabungsantrags mit den erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Abgrabungsbehörde ein. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes München ist ab dem 01.03.2023 eine digitale Einreichung des Antrages möglich. Ab diesem Zeitpunkt muss auch der schriftliche Antrag direkt beim Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden (§ 8 Digitale Bauantragsverordnung). Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt durch die untere Bauaufsichtsbehörde.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Die untere Abgrabungsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über ihn.
Digitale Einreichung
- Der Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Abgrabungsbehörde gestellt werden.
- Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto "BayernID" ersetzt.
Besondere Hinweise
Eine Teilabgrabungsgenehmigung kann insbesondere bei größeren Vorhaben sinnvoll sein, wenn Sie bereits zeitnah mit der Abgrabung beginnen wollen, es aber absehbar ist, dass die Erteilung der Abgrabungsgenehmigung länger dauert. Eine erteilte Teilabgrabungsgenehmigung enthält auch die Feststellung, dass das Gesamtvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. In Einzelfällen kann es dennoch vorkommen, dass das Gesamtvorhaben nicht in der ursprünglich beantragten Ausführung zugelassen werden kann.
- schriftlicher Antrag
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Die Gebühren für eine Teilabgrabungsgenehmigung, die nicht dem Kiesabbau dient, betragen für eine selbständige Abgrabung zwischen 50 und 2.000 Euro.
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, erhöht sich die Gebühr um 40 %. Die Gebühr wird mit der späteren Abgrabungsgenehmigungsgebühr verrechnet.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der Anzahl der beteiligten Stellen und der aktuellen Auslastung der Behörde ab.
- Baurecht und Technik
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.

