Ambulante krankenpflegerische Tätigkeit anmelden
Wenn Sie im Landkreis München gegen Entgelt eine krankenpflegerische Tätigkeit erbringen oder anbieten, müssen Sie dies anmelden.
Wenn Sie im Landkreis München gegen Entgelt eine krankenpflegerische Tätigkeit erbringen oder anbieten, müssen Sie dies anmelden. Geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre Anschrift und gegebenenfalls Name und Anschrift der Einrichtung an.
- Original der amtlich beglaubigten Kopie der Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen einer Heilberufsbezeichnung oder
- Beschreibung der beruflichen Ausbildung, alternativ Lebenslauf beilegen
- Original oder amtlich beglaubigte Kopie Führungszeugnis der Belegart O
(nicht älter als 3 Monate) - Original oder amtlich beglaubigte Kopie der ärztlichen Bescheinigung
(nicht älter als 3 Monate) - Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gemäß Art. 10 GDG
Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
GDG: Art. 10 Unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten (siehe Formulare und Merkblätter)
GDG: Art. 16 Vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege (siehe Formulare und Merkblätter)
Bestätigung für Krankenkassen / Pflegekassen sowie Ummeldebestätigung und Abmeldebestätigung 18,oo Euro
Wenn Sie persönlich vorsprechen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch oder per Mail einen Termin.
- Meldebogen für Neugründung einer Tagespflege / Tagesstätte
- Meldebogen für ambulante Pflegedienste (Neugründung / Zuzug)
- Änderungsmitteilung (ambulante Pflegedienste gem. Art. 12, 18 GDVG)
- Meldebogen für den Geschäftsführer mit Erlaubnisurkunde in ambulanten Pflegediensten
- Meldebogen für den Geschäftsführer ohne Erlaubnisurkunde in ambulanten Pflegediensten
- Meldebogen für Pflegekräfte mit Erlaubnisurkunde in ambulanten Pflegediensten
- Meldebogen für Pflegekräfte ohne Erlaubnisurkunde in ambulanten Pflegediensten
- Meldebogen für freiberufliche Pflegekräfte mit Erlaubnisurkunde
- Meldebogen für freiberufliche Pflegekräfte ohne Erlaubnisurkunde
- Ärztliche Bescheinigung zur ordnungsgemäßen Anmeldung einer Pflegekraft (Pflegehilfskraft)
- GDG: Art. 10 Unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten (PDF, nicht barrierefrei)
- GDG: Art. 16 Vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege (PDF, nicht barrierefrei)
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Herr Lindt
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089 / 6221-1987
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Landratsamt München
Fachbereich 3.2.2 - Medizinal- und Gutachterwesen
Mariahilfplatz 17
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.09.2023. aktualisiert.