Anzeige Verlust von Schusswaffen und Dokumenten
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Anzeige Verlust von Schusswaffe / Dokument (Online-Antrag folgt)
Online-Terminvereinbarung
Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokumentes (z.B. Waffenbesitzkarte, Waffenschein) oder einer Schusswaffe ist unverzüglich mittels Verlustanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden und zusätzlich bei der zuständigen Waffenbehörde zu melden.
Die Erteilung einer sogenannten Zweitschrift des Dokumentes ist bei der Waffenbehörde zu bean-tragen, in deren Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisinhaber mit seinem gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) gemeldet ist.
Die Anzeige gegenüber der Waffenbehörde ist unverzüglich nach Feststellung des Verlustes auszufüllen und dem Landratsamt München zu übersenden. Sollten Sie die Schusswaffe und/oder die Erlaubnisurkunde/n wiederauffinden, ist dies dem Landratsamt München anzuzeigen und die ausgestellten Ersatzdokumente dem Landratsamt München zurückzugeben.
Bei Schusswaffen muss noch auf einem gesonderten Blatt angegeben werden, unter welchen Umständen und zu welchem Zeitpunkt Ihnen die Waffe/n abhandengekommen ist/sind. Insbesondere sind Angaben zur Aufbewahrungssituation und der genauen Örtlichkeit zum Zeitpunkt des Abhandenkommens erforderlich.
Diese Anzeige entbindet Sie nicht von einer Verlustanzeige bei der Polizei.
- Formular Verlustanzeige Schusswaffe / Dokument
- Verlustanzeige der Polizei in Kopie
§ 37b Abs. 3 Waffengesetz (WaffG)
- Neuausstellung Dokument: 30,00 Euro
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Waffenbesitzkarte, Europäischer Feuerwaffenpass, Sprengstofferlaubnis
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Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.02.2026. aktualisiert.

