Auskünfte über die Natur
Jede Person hat grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt und über Schutzgebiete.
Jede Person hat grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt und über Schutzgebiete, wenn keiner der gesetzlichen Ausschlussgründe (Schutz öffentlicher und sonstiger Belange gem. Art. 7 und 8 Bayerisches Umweltinformationsgesetz) vorliegt.
Wenn Sie eine bestimmte Umweltinformation wünschen, so stellen Sie bitte einen formlosen Antrag, aus dem klar hervorgeht, an welcher Information Sie interessiert sind.
Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG)
Je nach Umfang der Anfrage können sich die Kosten zwischen 10,00 Euro und 2.500,00 Euro bewegen. Zum Teil werden die Anfragen jedoch auch kostenlos beantwortet.
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nur in Einzelfällen erforderlich.
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Herr Schaefer
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3 - Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
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| Telefon: | 089 6221-0 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2215 |
| E-Mail: | naturschutz [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
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Fachbereich 4.4.3
Postfach 90 07 51
81507 München
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.12.2024. aktualisiert.

