Bauen - Akteneinsicht
Sofern die Bauakte im Landratsamt München noch aufbewahrt wird, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Einsicht in diese genommen werden.
Den in einem Baugenehmigungsverfahren Beteiligten (z. B. Bauherr oder Nachbar im Sinne des Art. 66 Abs. 1 Bayerische Bauordnung -BayBO) kann in einzelne Teile der Bauakte Einsicht gewährt werden, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Ein Anspruch auf Einsicht in einzelne Unterlagen einer Akte besteht grundsätzlich nur bis zum Abschluss des jeweiligen bauaufsichtlichen Verfahrens (vgl. Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz – BayVwVfG).
Nach Abschluss eines laufenden Verfahrens kann eine Akteneinsicht nur gestattet werden, sofern ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Dieses könnte zum Beispiel bei einem neuen Eigentümer eines bebauten Grundstückes angenommen werden, der Einsicht in die Baugenehmigungsakte wünscht.
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einsicht vorliegen, kann diese in unseren Räumen im Landratsamt vorgenommen werden. Eine digitale Bereitstellung entsprechender Unterlagen kann im Regelfall dann ermöglicht werden, wenn die Akte ohnehin bereits digital geführt wurde oder keine umfangreichen Dokumente zur Verfügung gestellt werden müssen (z. B. lediglich Baugenehmigungsbescheid). Kopien können von Seiten des Landratsamtes selbst nur in Ausnahmefällen angefertigt werden (sprich wenn dies einen noch vertretbaren Aufwand darstellt, grds. keine Kopien umfangreicher Aktenbestände oder von Plänen möglich).
Es gilt im Übrigen zu beachten, dass Akten zu Verfahren, die vor dem Jahr 1998 abgeschlossen wurden, im Landratsamt München grundsätzlich nicht mehr aufbewahrt werden. Diese Akten sind im Regelfall an das Staatsarchiv München abgegeben worden und können dort angefragt werden (vgl. auch „externe Links“). Statikunterlagen zu Verfahren, deren Abschluss vor dem Jahr 2004 erfolgte, wurden entsprechend den Regelungen zur Archivierung von Baugenehmigungsakten größtenteils vernichtet.
- formloser Antrag (mit Begründung, insbesondere des berechtigten Interesses), siehe auch Button "Akteneinsicht" ganz oben
- Nachweis über die Berechtigung (z. B. Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis)
- Vollmacht bei Beantragung für einen Dritten
Art. 29 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG -
- für die Akteneinsicht:
- 1 Euro je Akte, mindestens 10 Euro
- für die Übermittlung von digitalisierten Unterlagen:
- 5 Euro je übermittelte Datei (bei Verfahrensbeteiligten),
- 7,50 Euro je übermittelte Datei (bei nicht am Verfahren Beteiligten)
Ihre Ansprechperson finden
Aschheim
Herr Krilyk
Ansprechperson
Aying
Herr Krilyk
Ansprechperson
Baierbrunn
Herr Sokacic
Ansprechperson
Brunnthal
Frau Weiler
Ansprechperson
Feldkirchen
Frau Hemrich
Ansprechperson
Garching bei München
Frau Hemrich
Ansprechperson
Gräfelfing
Herr Krilyk
Ansprechperson
Grasbrunn
Frau Stiglmeier
Ansprechperson
Grünwald
Herr Sokacic
Ansprechperson
Haar
Frau Hemrich
Ansprechperson
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Frau Stiglmeier
Ansprechperson
Hohenbrunn
Frau Weiler
Ansprechperson
Ismaning
Frau Stiglmeier
Ansprechperson
Kirchheim-Heimstetten
Herr Krilyk
Ansprechperson
Neubiberg
Herr Krilyk
Ansprechperson
Neuried
Herr Sokacic
Ansprechperson
Oberhaching
Frau Warning
Ansprechperson
Oberschleißheim
Herr Krilyk
Ansprechperson
Ottobrunn
Frau Weiler
Ansprechperson
Planegg
Herr Sokacic
Ansprechperson
Pullach im Isartal
Frau Warning
Ansprechperson
Putzbrunn
Herr Krilyk
Ansprechperson
Sauerlach
Herr Sokacic
Ansprechperson
Schäftlarn
Herr Sokacic
Ansprechperson
Straßlach-Dingharting
Frau Warning
Ansprechperson
Taufkirchen
Frau Warning
Ansprechperson
Unterföhring
Frau Hemrich
Ansprechperson
Unterhaching
Herr Sokacic
Ansprechperson
Unterschleißheim
Frau Stiglmeier
Ansprechperson
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.1.1 - Baurecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2639 |
| E-Mail: | baurecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.04.2025. aktualisiert.

