Bauen - isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht beantragen
Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.
Unter "sonstigem Bauordnungsrecht" ist das Bauordnungsrecht mit Ausnahme örtlicher Bauvorschriften zu verstehen. Grund für diese Abgrenzung sind unterschiedliche Zuständigkeiten.
Üblicherweise wird eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann aber auch für verfahrensfreie und genehmigungsfreigestellte Vorhaben beantragt werden. Es handelt sich hier um eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.
Es ergeht eine isolierte Entscheidung über die beantragte Abweichung. Die weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben bleiben im Übrigen unberührt.
Voraussetzungen
Eine isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann zugelassen werden, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfreigestellt ist und
- die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Vorschrift des Bauordnungsrechts und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie den Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die untere Bauaufsichtsbehörde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben, Sie können aber das unter "Formulare und Merkblätter" zur Verfügung gestellte Formular nutzen.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
- Der Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
- Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto "BayernID" ersetzt.
- schriftlicher Antrag
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung – DBauV)
Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 Euro.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der unteren Bauaufsichtsbehörde ab.
- Baurecht und Technik
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.

