Bauen - isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan beantragen
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben unter eine Ausnahmeregelung im Bebauungsplan fällt, können Sie eine Ausnahme beantragen.
Bebauungspläne können von ihren Festsetzungen Ausnahmen zulassen. Sofern Ihr Vorhaben unter diese Regelung fällt, können Sie eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen.
Üblicherweise wird eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. Die Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausnahme kann also gegebenenfalls dennoch eine Ausnahme versagt werden.
Es ergeht eine isolierte Entscheidung über die Ausnahme. Die weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben bleiben im Übrigen unberührt.
Voraussetzungen
Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan kann zugelassen werden, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
- es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,
- der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und
- Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Sind durch die Ausnahme Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
- Der Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
- Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.
- schriftlicher Antrag
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die Zulassung einer Ausnahme erforderlich.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Die Gebühren betragen 5 % des Werts des Nutzens, der durch die Ausnahme in Aussicht steht, mindestens aber 75 Euro.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.
- Baurecht und Technik
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.

