Bauen - isolierte Befreiung vom Bebauungsplan beantragen
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie eine Befreiung beantragen.
Sofern Sie ein verfahrensfreies Bauvorhaben verwirklichen möchten, das von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abweicht und hier auch keine Ausnahme vorgesehen ist, können Sie unter Darlegung einer Begründung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung kann also gegebenenfalls dennoch eine Befreiung versagt werden.
Es ergeht eine isolierte Entscheidung über die beantragte Befreiung. Die weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben bleiben im Übrigen unberührt.
Voraussetzungen
Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan kann zugelassen werden, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
- es die Grundzüge der Planung nicht berührt,
- die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und
- Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder
- die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
- die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Sind durch die Befreiung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
- Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto "BayernID" ersetzt.
- Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.
- schriftlicher Antrag
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die isolierte Befreiung erforderlich.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Die Gebühren belaufen sich auf 10 % des Nutzens, der Ihnen durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 Euro.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.
- Baurecht und Technik
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.

