Bauen - Vorbescheid beantragen
Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Bauvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Baugenehmigung stellen. Gegenstand eines Vorbescheids kann nur sein, was auch Gegenstand im späteren Baugenehmigungsverfahren ist.
Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde bis zum Ablauf der Geltungsdauer an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.
Voraussetzungen
Der beantragte Vorbescheid wird Ihnen nur dann erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Bauvorhabens erteilt werden. Er kann also beispielsweise nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Beteiligen Sie Ihre Nachbarn, indem Sie diesen den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Zustimmung vorlegen. Eine etwaige Zustimmung bedarf der Schriftform.
- Reichen Sie den Antrag auf Vorbescheid dann unter Verwendung der amtlich eingeführten Formulare mit den erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes München ist ab dem 01.03.2023 eine digitale Einreichung des Antrages möglich. Ab diesem Zeitpunkt muss auch der schriftliche Antrag direkt beim Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden (§ 8 Digitale Bauantragsverordnung). Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt durch die untere Bauaufsichtsbehörde. - Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über ihn.
- Vor einer Entscheidung hat die untere Bauaufsichtsbehörde die Stellen zu beteiligen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann (beispielsweise die untere Immissionsschutzbehörde, die untere Wasserrechtsbehörde oder die Straßenverkehrsbehörde). Bei Anträgen auf Vorbescheid ist dies abhängig von der gestellten Frage.
Digitale Einreichung
- Der Antrag auf Vorbescheid ist bei digitaler Einreichung unter Verwendung des Online-Assistenten zu stellen.
- Die vorgegebenen Formulare Bauantrag und Baubeschreibung werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
- Die Bauvorlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
- Die Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto "BayernID" ersetzt. Der digitale Antrag gelangt direkt zur unteren Bauaufsichtsbehörde.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde nimmt die Beteiligung der Gemeinde zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen vor.
Besondere Hinweise
Ein Vorbescheid ist beispielsweise sinnvoll zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens.
- formelles Antragsformular
- aktueller Katasterauszug
- ggf. Lageplan
Nicht erforderlich, sofern nur die Änderung baulicher Anlagen beantragt wird, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden. - Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- ggf. erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
- ggf. Berechnung des zulässigen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
Nur erforderlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält. - ggf. Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme
- ggf. Freiflächengestaltungs- und Baumbestandsplan (z.B. bei Lage des Bauvorhabens im Außenbereich oder in entsprechenden Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften, Baumschutzverordnungen)
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit konkreter Bauvorhaben erforderlich sein.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 Euro, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.
Für die Zulassung von Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften, Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung oder städtebaulichen Satzungen sowie Ausnahmen von sonstigen Vorschriften (z.B. nach Straßen- oder Wasserrecht) können zusätzlich weitere Gebühren anfallen.
Die Gebühren können auf eine spätere Baugenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der Anzahl der beteiligten Stellen und der aktuellen Auslastung der Behörde ab.
- Baurecht und Technik
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Ihre Ansprechperson finden
Aschheim
Frau Hammerschmidt
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Thiel
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Aying
Frau Zeeck
Baurechtliche Ansprechperson
Herr Wagner
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Baierbrunn
Herr Kunadt
Baurechtliche Ansprechperson
Herr Wagner
Bautechnische Ansprechperson
Frau Boschatzky
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Brunnthal
Frau Umgelter
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Lange
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Feldkirchen
Frau Gündeydi
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Lange
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Garching bei München
Frau Umgelter
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Steinhart
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Gräfelfing
Frau Hammerschmidt
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Lange
Bautechnische Ansprechperson
Frau Wachter
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Grasbrunn
Frau Friedl
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Thiel
Bautechnische Ansprechperson
Frau Dingel
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Grünwald
Frau Hänisch
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Bergmann
Bautechnische Ansprechperson
Frau Dingel
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Haar
Frau Hammerschmidt
Baurechtliche Ansprechperson
Herr Wagner
Bautechnische Ansprechperson
Frau Wachter
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Frau Hammerschmidt
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Lange
Bautechnische Ansprechperson
Frau Boschatzky
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Hohenbrunn
Frau Umgelter
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Steinhart
Bautechnische Ansprechperson
Frau Boschatzky
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Ismaning
Frau Friedl
Baurechtliche Ansprechperson
Herr Wagner
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Kirchheim-Heimstetten
Frau Friedl
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Hornung
Bautechnische Ansprechperson
Frau Dingel
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Neubiberg
Frau Friedl
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Hornung
Bautechnische Ansprechperson
Frau Boschatzky
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Neuried
Herr Kunadt
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Steinhart
Bautechnische Ansprechperson
Frau Wachter
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Oberhaching
Frau Gündeydi
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Thiel
Bautechnische Ansprechperson
Frau Wachter
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Oberschleißheim
Frau Zeeck
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Thiel
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Ottobrunn
Frau Hammerschmidt
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Hornung
Bautechnische Ansprechperson
Frau Dingel
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Planegg
Frau Gündeydi
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Steinhart
Bautechnische Ansprechperson
Frau Wachter
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Pullach im Isartal
Frau Hänisch
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Hannich
Bautechnische Ansprechperson
Frau Boschatzky
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Putzbrunn
Frau Umgelter
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Lange
Bautechnische Ansprechperson
Frau Dingel
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Sauerlach
Herr Plath
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Hannich
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Schäftlarn
Frau Gündeydi
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Thiel
Bautechnische Ansprechperson
Frau Wachter
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Straßlach-Dingharting
Frau Zeeck
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Thiel
Bautechnische Ansprechperson
Frau Wachter
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Taufkirchen
Frau Zeeck
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Hannich
Bautechnische Ansprechperson
Frau Wachter
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Unterföhring
Frau Umgelter
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Steinhart
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Unterhaching
Frau Friedl
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Hannich
Bautechnische Ansprechperson
Frau Boschatzky
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Unterschleißheim
Frau Gündeydi
Baurechtliche Ansprechperson
Frau Lange
Bautechnische Ansprechperson
Frau Endriß
Ansprechperson für Baumschutz und Grünordnung
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.1.1 - Baurecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2639 |
| E-Mail: | baurecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.

