Beistandschaften - Unterhaltsansprüche von Kindern
Im Rahmen der Beistandschaft vertritt das Jugendamt auf Antrag die Interessen minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Auf schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils (oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge auf Antrag des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet) wird das Jugendamt "Beistand" des Kindes für folgende Aufgaben:
- Vaterschaftsfeststellung bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern:
Das Jugendamt veranlasst die hierfür notwendigen Schritte und auch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung, wenn die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird. - Geltendmachung der Unterhaltsansprüche eines Kindes:
Das Jugendamt überprüft als Beistand die Höhe des Unterhalts, der einem Kind oder Jugendlichen zusteht und kümmert sich darum, dass dieser Unterhaltsanspruch in einem vollstreckbaren Titel (gegebenenfalls auch gerichtlich) festgehalten wird. Des weiteren sorgt das Jugendamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. Mahnung oder Zwangsvollstreckung) dafür, dass Unterhaltszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe erfolgen.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
- die Originalausfertigung der Unterhaltsverpflichtung für Ihr Kind in vollstreckbarer Ausfertigung
- eine Mitteilung, ob Unterhaltsrückstände bestehen, ggf. eine entsprechende Aufstellung
- eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Antrag auf Führung einer Beistandschaft (siehe unten)
- Formular "Beistandschaft: Ermittlungsbogen für die Mutter, bzw. für den Vater" (siehe unten)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes oder der werdenden Mutter.
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Sch (ohne S und St)
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V
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W
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X
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Y
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Z
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Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2496 |
| E-Mail: | kreisjugendamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
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Anfahrt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.

