Beratung zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten
Für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes beratend und informierend zur Verfügung.
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes München ist zuständig für alle meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, die im Landkreis München auftreten.
Die Mitarbeitenden haben die Aufgabe, zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten aufzuklären und bei Auftreten solcher Erkrankungen beratend zur Seite zu stehen. Hierzu zählen beispielsweise Salmonellose, Hepatitis A, B und C, Meningitis, Scharlach, Masern und Windpocken. Darüber hinaus unterstützt das Gesundheitsamt die Einrichtungen bei der Planung und Umsetzung geeigneter Desinfektionsmaßnahmen, einschließlich einer fachgerechten Hände- und Flächendesinfektion sowie der Auswahl geeigneter Desinfektionsmittel.
Allgemeine Auskünfte zu übertragbaren Krankheiten können jederzeit eingeholt werden. Ergänzend stellt das Gesundheitsamt umfangreiches schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung.
Aktuelle Meldebögen für Arztpraxen und Labore finden Sie unter Formulare und Merkblätter ("Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz").
Infektionsschutzgesetz („IfSG“): Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - in der aktuell gültigen Fassung
Hygienekontrolldienst-Infektionsschutz
Telefon: 089 / 6221- 5335
Fax: 089 / 6221 44-5335
E-Mail: hygienekontrolldienst-ifs [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###
Bereich: 3.2.1.1 – Gesundheitsschutz
Die telefonische Erreichbarkeit sowie die Erreichbarkeit per E-Mail weichen von den allgemeinen Öffnungszeiten ab und sind von Mo-Do bis 16:00 Uhr und am Freitag bis 14:00 Uhr gewährleistet.
Nutzen Sie zur Übermittlung von personenbezogenen Daten bitte einen datenschutzkonformen Weg. Dafür stellen wir Ihnen gerne den Service „Cryptshare“ unter folgendem Link zur Verfügung: https://cryptshare.landkreis-muenchen.de/upload?to=hygienekontrolldienst-ifs@lra-m.bayern.de
Erläuterungen zu diesem Service finden Sie unter Landkreis München: Daten sicher übermitteln mit Cryptshare
- Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (PDF)
Meldebögen für Arztpraxen und Labore vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für COVID, Lyme-Borreliose und aviäre Influenza. Bitte beachten Sie: Alle Meldungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1/1a IfSG sowie § 6 Abs. 2 IfSG haben elektronisch über DEMIS zu erfolgen (gemäß §14 Abs. 8 IfSG, siehe auch www.rki.de/demis)
- Infektionskrankheiten von A - Z
Robert Koch Institut
- Infektionsschutz - Infektionen und Epidemien
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- BIÖG
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
- Impfungen
Informationsangebot des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.1.1 - Gesundheitsschutz
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-1000 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-1164 |
| E-Mail: | gesundheitswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.12.2025. aktualisiert.

