Betreuungsstelle / Rechtliche Betreuung
Die Betreuungsstelle berät Sie in allen Fragen rund um das Thema Betreuung sowie zu (Vorsorge-) Vollmachten oder Betreuungsverfügungen.
Gerne können Sie eine Vorsorgevollmacht bei uns auch beglaubigen lassen.
Das Betreuungsrecht
"Solange ich dazu noch in der Lage bin möchte ich selbst entscheiden, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang für mich tätig sein soll."
Wir alle können durch Krankheit, Unfall oder Alter in Situationen kommen, in denen wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Sie haben die Möglichkeit, einer Vertrauensperson eine Vollmacht auszustellen, um sich vertreten zu lassen. Sollte keine geeignete Person zur Verfügung stehen, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellen. Dieser unterstützt Sie bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten, soweit Sie sie nicht mehr selbständig erledigen können.
Unter rechtlicher Betreuung versteht man die gesetzliche Vertretung nach außen. Es handelt sich nicht um eine persönliche Betreuung im häuslichen, sozialen oder pflegerischen Bereich.
Weitere Informationen finden Sie auch in den Broschüren, die unter "Externe Links" aufgeführt sind.
Das Betreuungsgericht
Beim Betreuungsgericht wird eine gesetzliche Betreuung angeregt und das Betreuungsverfahren durchgeführt. Endgültige Entscheidungen im Betreuungs- u. Unterbringungsverfahren werden ausschließlich durch das Gericht getroffen.
Wenn Sie eine Betreuung anregen möchten, können Sie dies entweder beim örtlich zuständigen Betreuungsgericht schriftlich erledigen oder Sie nehmen direkt mit uns Kontakt auf. Formblätter zur Betreuungsanregung und weitere Informationen finden Sie unter "Externe Links".
Für den Landkreis München liegt die Zuständigkeit beim
Amtsgericht München
Abteilung für Betreuungssachen
Linprunstr. 22
80335 München
Die Betreuungsstelle
Wir beraten Sie
- in allen Fragen des Betreuungsrechts
- zu den Voraussetzungen der Einleitung einer Betreuung
- zum Verlauf des Verfahrens
- bei der Auswahl eines Betreuers
- zum Thema (Vorsorge-)Vollmacht zur Vermeidung einer Betreuung
- bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung
Innerhalb eines Betreuungsverfahrens unterstützt die Betreuungsstelle das Gericht bei der Prüfung, ob eine Betreuung erforderlich ist.
- Dazu spricht ein Mitarbeiter der Betreuungsstelle mit Ihnen, um Informationen zu Ihrer Lebenssituation zu erhalten.
- Sie werden in der Regel in Ihrem eigenen Umfeld persönlich angehört und können Ihre Wünsche und Vorstellungen äußern.
- Wenn Sie damit einverstanden sind sprechen wir z.B. mit Angehörigen und Hausarzt.
- Wann immer es möglich ist, versuchen wir eine rechtliche Betreuung zu vermeiden.
- Wir prüfen ob ggf. eine Vorsorgevollmacht erstellt werden kann.
- Nach Möglichkeit suchen wir nach anderen Hilfen, die evtl. eine Betreuung ersetzen könnten.
- Wir suchen nach einem geeigneten Betreuer, vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen.
Darüber hinaus können Sie bei uns Ihre Unterschrift auf der (Vorsorge-)Vollmacht öffentlich beglaubigen lassen. Wenden Sie sich dazu an den für Ihren Wohnort zuständigen Sachbearbeiter.
Wichtig zu wissen: Entgegen einer verbreiteten Meinung haben auch Eheleute untereinander sowie Verwandte ersten Grades (Eltern oder Kinder) kein automatisches Vertretungsrecht gegenüber einer volljährigen Person. Zur Vertretung bedarf auch dieser Personenkreis einer rechtswirksamen Legitimation (Vollmacht, Betreuerausweis).
Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" vom Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz bietet umfassendes Informationsmaterial zum Thema "Vorsorge". Sie kann auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung kostenlos als PDF heruntergeladen oder im Buchhandel erworben werden. Sehen Sie bitte hierzu den entsprechenden Link unter dem Punkt "Externe Links".
Zum Thema Patientenverfügung erhalten Sie bei uns nur allgemeine Informationen. Für eine medizinische Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
Im gerichtlichen Betreuungsverfahren können dem Betroffenen Kosten entstehen. Diese sind von verschiedenen Faktoren wie z.B. den persönlichen finanziellen Verhältnissen abhängig und werden vom Betreuungsgericht festgesetzt. Mittellosen Betroffenen entstehen für das Betreuungsverfahren keine Kosten.
Durch die Tätigkeit der Betreuungsbehörde in einem Betreuungsverfahren oder zur Beratung entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.
Lediglich das Beglaubigungsverfahren ist kostenpflichtig. Pro Beglaubigung werden Gebühren in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Bei Fragen zu den Kosten wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder direkt an das Betreuungsgericht.
Um Ihnen die bestmögliche Beratung bieten zu können haben wir für jede Gemeinde einen eigenen Ansprechpartner. Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter erfahren Sie im Bereich "Kontakt". Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen unserer Tätigkeit häufig Außendiensttermine wahrnehmen und somit oft nicht im Büro sind. Falls Sie über Ihr Anliegen persönlich mit uns sprechen wollen, empfiehlt sich daher eine telefonische Terminabsprache zur Vermeidung von Wartezeiten. Gerne können Sie auch eine Nachricht hinterlassen oder uns Ihr Anliegen per Mail zukommen lassen. Leider ist es uns manchmal nicht möglich, schon am selben Tag einen Rückruf zu tätigen oder eine Antwortmail zu senden. In diesem Fall bitten wir um etwas Geduld, wir melden uns in jedem Fall so schnell wie möglich bei Ihnen.
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 3.1.1 - Betreuung, Seniorenberatung und Pflegestützpunkt
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
|---|---|
| E-Mail: | betreuungsstelle [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 01.03.2024. aktualisiert.

