Bienenvölker melden
Die Haltung von Bienen muss dem Veterinäramt unter Angabe der Standorte und der Anzahl der dort befindlichen Bienenvölker gemeldet werden. Sie können diese Leistung auch online beantragen.
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Die Haltung von Bienen muss dem Veterinäramt unter Angabe der Standorte und der Anzahl der dort befindlichen Bienenvölker gemeldet werden. Verwenden Sie hierfür bitte das Formular "Anzeigepflicht von Bienenvölkern" (siehe unten).
Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.
- Anzeige von Bienenvölkern
gemäß § 1a Bienenseuchen-Verordnung
Ihre Ansprechperson finden
Frau Biewendt
Ansprechperson
Frau Dr. Braunmiller-Kubsa
Ansprechperson
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Werner-Eckert-Straße 9
81829 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-2375 oder -2374 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2810 |
| E-Mail: | vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrt
Achtung: Bitte Eingang "Werner-Eckert-Straße 9" verwenden. Der Standortmarker zeigt den Haupteingang am anderen Ende des Gebäudeblocks.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.03.2025. aktualisiert.

