Bürgergeld beantragen
Das Bürgergeld umfasst Leistungen für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Seit dem 01.01.2023 wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Bürgergeld ersetzt. Wenn Sie bereits Grundsicherung für Arbeitssuchende Ende des Jahres 2022 bezogen haben, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Die erhöhten Regelsätze werden automatisch ausbezahlt.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, erhalten Bürgergeld. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben. Erwerbsfähig ist, wer in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die Grundsicherung für Erwerbsfähige umfasst im Wesentlichen die Kosten der Unterkunft und sog. Regelleistungen, die den täglichen Bedarf wie z. B. die Kosten für Lebensmittel, Fahrkarten, Strom, Hygieneartikel abdecken sollen. Genauere Informationen finden Sie in dem unten stehenden Merkblatt "Wichtige Informationen für alle, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) in Anspruch nehmen wollen".
Der Bezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende ist mit der Verpflichtung jedes Leistungsberechtigten verbunden, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen.
Für die Erstantragstellung bitten wir Sie, folgende notwendige Antragsunterlagen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Diese Antragsunterlagen finden Sie unter "Formulare und Merkblätter":
- Hauptantrag mit Anlage zur Einkommens- und Vermögenserklärung
- Merkblatt des Jobcenters Landkreis München
- Merkblatt für Beantratung von Bürgergeld für nur einen Monat
In Kopie reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Personalausweis oder Reisepass (Geburtsurkunde bei Kindern ohne eigenen Ausweis)
- Aufenthaltsstatus (z. B. Freizügigkeitsbescheinigung), falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Nachweis über eine Bankverbindung (in der Regel eine EC-Karte)
- Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse
- Sozialversicherungsausweis / Rentenversicherungsnummer
- Aktueller oder früherer Leistungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit mit Kundennummer
- Mietvertrag einschließlich aller aktuellen Nebenkosten (Heizung, Strom etc.)
- Arbeitsvertrag und aktuelle Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate
- Nachweis über Kindergeld / Unterhalt
- Aktuelle Kontoauszüge aller Ihrer Girokonten der letzten 3 Monate
- Aktueller Vermögensnachweis (Guthaben auf Sparbüchern, Lebensversicherungen, Riester-Renten, Kfz, Immobilien etc.)
- Lebenslauf
Bei diesen Unterlagen handelt es sich um eine Aufzählung der grundsätzlich erforderlichen Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein können, um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Diese weiteren Unterlagen werden von Ihrer/m zuständigen Sachbearbeiter*in zeitnah nachgefordert.
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Sollten Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende neu beantragen wollen, bitten wir Sie, einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Jobcenter zu vereinbaren, da die Erstantragstellung mit einem individuellen Beratungs- und Unterstützungsangebot verbunden ist.
Den Antrag auf Bürgergeld finden Sie unterhalb im Bereich "Formulare und Merkblätter".
- Antrag auf Bürgergeld (einschließlich Einkommens- und Vermögenserklärung) (PDF)
- Ausfüllhilfe ukrainisch zum Antrag auf Bürgergeld (PDF, nicht barrierefrei)
- Antrag auf Weitergewährung von Bürgergeld (SGB II)
- Ausfüllhilfe ukrainisch zum Antrag auf Weitergewährung von Bürgergeld (PDF, nicht barrierefrei)
- Veränderungsmitteilung
zum Antrag auf Bürgergeld
- Merkblatt des Jobcenters Landkreis München (PDF)
- Hinweis für Beantragungen von Bürgergeld für nur einen Monat (PDF)
(z.B. wegen der Fälligkeit einer Heizkostenabrechnung)
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Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.2 - Jobcenter Landkreis München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-4500 |
|---|---|
| Fax: | 089 622144-4500 |
| E-Mail: | jobcenter [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.09.2025. aktualisiert.

