Einzelbetriebserlaubnis beantragen

Sie haben ein Fahrzeug, welches nicht dem Zulassungsverfahren unterworfen ist (z. B.  Segways, Kleinkrafträder, etc.) und Sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilen lassen oder Sie möchten nur die Betriebserlaubnis erteilen lassen und noch nicht die Zulassung beantragen?

Kontakt & Termin

 

  • Einzelgutachten § 21 StVZO/§ 13 EG-FGV (Ausstellung z.B: TÜV, KÜS, DEKRA u.sw.)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 

Beispielaufzählung der nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge: 

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler: 
    Senden Sie uns hierfür vorab die Unterlagen an kfz-Zulassung@lra-m.bayern.de. Nach Überprüfung der Unterlagen nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen separaten Termin.  
  • einachsige Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke 
  • zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
  • motorisierte Krankenfahrstühle 
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 
  • elektronische Mobilitätshilfen (z.B. sog. "Segway")
  • Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die nicht schneller als 25 km/h gezogen werden
  • Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die nicht schneller als 25 km/h gezogen werden  
  • fahrbare Baubuden, die nicht schneller als 25 km/h gezogen werden
  • Anhänger-Arbeitsmaschinen
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes 
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen
  • Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
  • land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte 
  • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- und forstwirtschaftlichen Zugfahrzeugen gezogen werden
    Hinweis:
    Einige der oben aufgeführten Fahrzeuge und Anhänger benötigen eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Kennzeichenschilder bzw. Versicherungskennzeichen. 

Erledigung durch Dritte:

  • Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat - Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich unsere Vollmacht!
  • Ausweiskopie oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter/Antragsteller
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist), bei GbR –Einverständniserklärung der weiteren Geschäftsinhaber.
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    mit einem Führerschein 
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/ Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Führerscheines 
    mit Schwerbehinderung (nur mit Merkzeichen: H - BI -aG -G)  
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises

ab 10,20 €

Die Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis ist persönlich oder durch Vollmacht möglich. (siehe unter "Formulare und Merkblätter")

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.03.2025. aktualisiert.