Erlaubnis zur Schaustellung von Personen beantragen

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Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- und Peep-Shows oder die Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2024. aktualisiert.