Europäischer Feuerwaffenpass

Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen man Waffen vorübergehend mitnehmen möchte, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigt man einen Europäischen Feuerwaffenpass.

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Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Jäger oder Sportschützen zur Mitnahme (Jagdreisen oder Schießwettbewerbe) von Schusswaffen und Munition in EU-Staaten oder Nicht-EU-Staaten, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein).

Bei verschiedenen EU-Staaten ist eine Zustimmung für die Mitnahme bestimmter Schusswaffen vor Einreise in die jeweiligen Mitgliedstaaten in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.

Der europäische Feuerwaffenpass ist maximal fünf Jahre gültig.

Eine Verlängerung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist nur möglich, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit beim Landratsamt München eingeht.

Sollte der bereits bestehende Europäische Feuerwaffenpass abgelaufen sein, ist ein neuer Antrag zur Erteilung zu stellen.

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpass (gilt auch für Ein- oder Austragung)
  • 1 aktuelles Passfoto (erstmaliger Antrag oder bei Neuausstellung aufgrund Ablaufs der Gültigkeit)
  • Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis bzw. Reisepass)

§ 32 Abs. 6 Waffengesetz (WaffG)

  • Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses: 50,00 Euro
  • Verlängerung der Geltungsdauer des europäischen Feuerwaffenpasses: 15,00 Euro
  • Eintragung erste oder einzige Waffe: 15,00 Euro
  • Eintragung jede weitere Waffe für den gleichen Vorgang/Antrag: 7,50 Euro
  • Austragung erste Waffe: 10,00 Euro
  • Austragung jede weitere Waffe für den gleichen Vorgang/Antrag: 7,50 Euro

Der Antrag kann per Post gestellt werden oder persönlich (nur mit Terminvereinbarung).

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Herr Halbig
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-1224
Fax:
089 / 6221 44-1224
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B 3.14
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HalbigM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"HalbigM [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Herr Maier
Ansprechperson

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B 3.14
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MaierD [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"MaierD [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

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Dienstag8 Uhr bis 12 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.02.2026. aktualisiert.