Fahrlehrerlaubnis
Für die Ausbildung von Fahrschülern benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Diese können Sie über den Online-Antrag beantragen.
Zur Ausbildung von Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Klasse B: seit mindestens 3 Jahren
- sofern die Fahrlehrerlaubnis auch für die Klassen A, CE, DE erteilt werden soll: jeweils 2 Jahre die Klasse A2, CE und D
- Einführungsphase (1 Monat) in einer Ausbildungsfahrschule bzw. einer Fahrlehrerausbildungsstätte (davon 2 Wochen im Ausbildungsbetrieb)
- Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 7 Monaten besteht (inkl. Fahrpraktischer Prüfung und 1 Woche Hospitation)
- Betriebliche Ausbildung, sog. Lehrpraktikum (4 Monate), nach Erteilung des Anwärterscheins (schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung)
- fachliche und pädagogische Eignung durch Nachweis mittels Fahrlehrerprüfung, bestehend aus:
- fahrpraktische Prüfung
- Fachkundeprüfung (mündlicher und schriftlicher Teil)
- Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht
- persönliche Zuverlässigkeit
- für die Berufsausübung ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (hier ist ein Sprachniveau C1 [= "kompetente Sprachanwendung im beruflichen Leben"] erforderlich)
- durch ein Gutachten eines Facharztes mit der Zusatzbezeichnung Arbeits- oder Betriebsmedizin ist die geistige und körperliche Eignung für den Beruf Fahrlehrer nachzuweisen
Ergeben sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung, liegt es im Ermessen der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.
Beachten Sie bitte, dass erst nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis mit der Ausbildung von Fahrschülern begonnen werden darf (§ 1 FahrlG). Geldbußen von bis zu 5.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 56 FahrlG)!
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Daneben sind mitzubringen / einzureichen:
- schriftlicher Antrag
- EU-Kartenführerschein (in Kopie)
- Lebenslauf
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung
- Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
- Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
- Fahrlehrerschein (bei Erweiterung auf weitere Fahrerlaubnisklassen)
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)
- 40,90 Euro
- zuzüglich ca. 5,10 Euro Gemeindegebühren
- zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis
Bitte kümmern Sie sich um eine möglichst frühzeitige Antragstellung, da bei vorhandenen Eignungsbedenken ggf. umfangreichere Begutachtungen notwendig werden. Diese Verfahren können durchaus 3-6 Monate in Anspruch nehmen.
Die Antragstellung kann persönlich oder online erfolgen. (Achtung: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich, bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).
Die Abholung der Fahrlehrerlaubnis muss persönlich erfolgen. (Achtung: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich, bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Am Hochacker 2
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | fahreignung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Eine persönliche Vorsprachen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.08.2025. aktualisiert.