Fahrlehrerlaubnis

Für die Ausbildung von Fahrschülern benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Diese können Sie über den Online-Antrag beantragen.

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Zur Ausbildung von Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich.

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
    • Klasse B: seit mindestens 3 Jahren
    • sofern die Fahrlehrerlaubnis auch für die Klassen A, CE, DE erteilt werden soll: jeweils 2 Jahre die Klasse A2, CE und D
  • Einführungsphase (1 Monat) in einer Ausbildungsfahrschule bzw. einer Fahrlehrerausbildungsstätte (davon 2 Wochen im Ausbildungsbetrieb)  
  • Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 7 Monaten besteht (inkl. Fahrpraktischer Prüfung und 1 Woche Hospitation)
  • Betriebliche Ausbildung, sog. Lehrpraktikum (4 Monate), nach Erteilung des Anwärterscheins (schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung)
  • fachliche und pädagogische Eignung durch Nachweis mittels Fahrlehrerprüfung, bestehend aus:
    • fahrpraktische Prüfung
    • Fachkundeprüfung (mündlicher und schriftlicher Teil)
    • Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • für die Berufsausübung ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (hier ist ein Sprachniveau C1 [= "kompetente Sprachanwendung im beruflichen Leben"] erforderlich)  
  • durch ein Gutachten eines Facharztes mit der Zusatzbezeichnung Arbeits- oder Betriebsmedizin ist die geistige und körperliche Eignung für den Beruf Fahrlehrer nachzuweisen

Ergeben sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung, liegt es im Ermessen der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.

Beachten Sie bitte, dass erst nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis mit der Ausbildung von Fahrschülern begonnen werden darf (§ 1 FahrlG). Geldbußen von bis zu 5.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 56 FahrlG)!

Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Daneben sind mitzubringen / einzureichen:

  • schriftlicher Antrag
  • EU-Kartenführerschein (in Kopie)
  • Lebenslauf
  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr) 
  • Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung
  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die Anmeldung und die Dauer der Ausbildung
  • Fahrlehrerschein (bei Erweiterung auf weitere Fahrerlaubnisklassen)

Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) 

  • 40,90 Euro
  • zuzüglich ca. 5,10 Euro Gemeindegebühren
  • zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
  • ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis

Bitte kümmern Sie sich um eine möglichst frühzeitige Antragstellung, da bei vorhandenen Eignungsbedenken ggf. umfangreichere Begutachtungen notwendig werden. Diese Verfahren können durchaus 3-6 Monate in Anspruch nehmen.

Die Antragstellung kann persönlich oder online erfolgen. (Achtung: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich, bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).

Die Abholung der Fahrlehrerlaubnis muss persönlich erfolgen. (Achtung: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich, bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Am Hochacker 2
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: fahreignung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Eine persönliche Vorsprachen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.08.2025. aktualisiert.