Fördermöglichkeiten zum Bau und Erwerb von Wohneigentum

Im Rahmen der Wohnraumförderung kann das Landratsamt München Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm anbieten.

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Online-Erstanfrage

Im Rahmen der Wohnraumförderung kann das Landratsamt München Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm anbieten.

Zu den Voraussetzungen beider Programme gehören z. B.

  • die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
  • eine angemessene Fremdfinanzierung
  • ausreichendes Eigenkapital
  • die Einhaltung technischer Vorgaben (insbesondere angemessene Wohnfläche und Kosten)
  • die dauerhafte Tragbarkeit der Belastung

Als Folge der Förderung unterliegen die Objekte bestimmten Nutzungsauflagen. So sind die Objekte für einen festgelegten Zeitraum selbst zu nutzen.

Einzelheiten zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm

Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Eigenwohnraum (Alt- und Neubauten).

Das Darlehen beträgt höchstens 1/3 der Gesamtkosten und mindestens 1/3 der Gesamtkosten müssen durch ein Darlehen des freien Kapitalmarktes erstranging finanziert werden.

Das Darlehen ist für die Dauer von 10 / 15 Jahren zinsverbilligt. Anschließend wird es an die Konditionen des Kapitalmarkts angepasst.

Darlehen aus dem KfW-Programm können Sie über Ihre Hausbank beantragen.

Das Eigenkapital soll mindestens 20% der Gesamtkosten betragen.

Infos zum Programm finden Sie unter “Externe Links”.

Wichtiger Hinweis
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen oder ein Bau-/Werkvertrag bzw. der notarielle Kaufvertrag für das Wohneigentum bereits abgeschlossen wurde. Auf Antrag kann die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss erteilt werden.

Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen erfahren Sie im persönlichen Informationsgespräch.

  • Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) 
  • Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR) 
  • Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
  • II. Berechnungsverordnung (II.BV) 
  • Wohnflächenverordnung (WoFlV) 
  • Einkommensteuergesetz (EStG) 

Es entstehen keine Kosten.

Vor der Antragstellung ist ein persönliches Informationsgespräch sinnvoll.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Ihre Ansprechperson finden


Information

Frau Pöttinger
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-2490
Fax:
089 / 6221 44-2490
Zimmer:
D 0.06
Bereich:
2.3.2.1
E-Mail:
PoettingerA [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"PoettingerA [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Technik

Frau Rottmair
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-2505
Fax:
089 / 6221 44-2505
Zimmer:
D 0.09
Bereich:
2.3.2.1
E-Mail:
RottmairH [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"RottmairH [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Anschrift

Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2869
E-Mail: wohnungswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

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Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.03.2026. aktualisiert.