Fördermöglichkeiten zum Bau und Erwerb von Wohneigentum
Im Rahmen der Wohnraumförderung kann das Landratsamt München Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm anbieten.
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Im Rahmen der Wohnraumförderung kann das Landratsamt München Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm anbieten.
Zu den Voraussetzungen beider Programme gehören z. B.
- die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
- eine angemessene Fremdfinanzierung
- ausreichendes Eigenkapital
- die Einhaltung technischer Vorgaben (insbesondere angemessene Wohnfläche und Kosten)
- die dauerhafte Tragbarkeit der Belastung
Als Folge der Förderung unterliegen die Objekte bestimmten Nutzungsauflagen. So sind die Objekte für einen festgelegten Zeitraum selbst zu nutzen.
Einzelheiten zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm
Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Eigenwohnraum (Alt- und Neubauten).
Das Darlehen beträgt höchstens 1/3 der Gesamtkosten und mindestens 1/3 der Gesamtkosten müssen durch ein Darlehen des freien Kapitalmarktes erstranging finanziert werden.
Das Darlehen ist für die Dauer von 10 / 15 Jahren zinsverbilligt. Anschließend wird es an die Konditionen des Kapitalmarkts angepasst.
Darlehen aus dem KfW-Programm können Sie über Ihre Hausbank beantragen.
Das Eigenkapital soll mindestens 20% der Gesamtkosten betragen.
Infos zum Programm finden Sie unter “Externe Links”.
Wichtiger Hinweis
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen oder ein Bau-/Werkvertrag bzw. der notarielle Kaufvertrag für das Wohneigentum bereits abgeschlossen wurde. Auf Antrag kann die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss erteilt werden.
Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen erfahren Sie im persönlichen Informationsgespräch.
- Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
- Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR)
- Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
- II. Berechnungsverordnung (II.BV)
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
Es entstehen keine Kosten.
Vor der Antragstellung ist ein persönliches Informationsgespräch sinnvoll.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
- Förderung von Wohneigentum
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Bayern Labo
Weitergehende Informationen zu staatlichen und eigenen Förderprogrammen
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
BayernLabo
- KfW Bankengruppe
Weitere Förderprogramme aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Energiesparen und Umweltschutz
Ihre Ansprechperson finden
Information
Frau Pöttinger
Ansprechperson
Technik
Frau Rottmair
Ansprechperson
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2869 |
| E-Mail: | wohnungswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.03.2026. aktualisiert.

