Güterkraftverkehrsgenehmigung beantragen

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Wer mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter befördert, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn Sie Transportfahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands durchführen. Sie benötigen eine „EU-Lizenz“, wenn Sie Transportfahrten innerhalb Deutschlands und über die Landesgrenze hinaus durchführen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 01.02.2024. aktualisiert.