Halten von Hunden und gefährlichen Tieren

Erster Ansprechpartner für Fragen oder bei Problemen mit Hunden oder Kampfhunden ist Ihre örtlich zuständige Gemeinde oder Stadt. Das Landratsamt München hat in diesem Themenbereich beratende, aufsichtliche und ahndende Funktionen.

Verordnungen und Einzelanordnungen wegen Hundehaltung

Von Hunden können Gefahren für Menschen oder andere Tiere ausgehen. Für sicherheitsrechtliche Maßnahmen aufgrund solcher Gefahren ist die Gemeinde / Stadt zuständig. Die Gemeinde kann zum einen mit einer Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen allgemein einschränken, z.B. durch eine Anleinpflicht. Außerdem kann die Gemeinde einzelne Anordnungen gegen den Halter des Hundes erlassen (wie z.B. eine Anleinpflicht). 

Haltung eines gefährlichen Tieres oder eines Kampfhundes

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Stadt / Gemeinde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter ein berechtigtes Interesse nachweist. 

Was versteht man unter dem Begriff "Kampfhund"?

In der "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" (sog. Kampfhundeverordnung) ist geregelt, welche Hunderassen als Kampfhunde gelten. 

Es gibt sog. Kategorie 1-Kampfhunde, die stets als Kampfhunde gelten. Für die Haltung eines solchen Hundes ist immer eine Erlaubnis der Stadt / Gemeinde erforderlich. 

Bei den sog. Kategorie 2-Kampfhunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. 
Der Halter kann aber durch ein Gutachten eines anerkannten Hundesachverständigen nachweisen, dass der betreffende Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist. Wird dieser Nachweis erbracht, ist für die Haltung dieses Hundes keine Erlaubnis erforderlich. 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt / Gemeinde. 

Das Landratsamt unterstützt und berät die Städte und Gemeinden. 

  • Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
  • Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeVO)

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

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Fax: 089 6221-2482
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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.05.2025. aktualisiert.