Heilberufe anmelden und abmelden (für Heilpraktiker Schritt III)
Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis München ausüben möchten (z. B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur etc.), sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.
Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis München ausüben, z. B. Heilpraktiker, Inhaber einer eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger etc.
Sollten Sie sich z. B. als Heilpraktiker/in im Landkreis München niederlassen wollen oder z. B. als Hebamme oder Masseur ambulant im Landkreis München tätig werden wollen, melden Sie uns bitte unverzüglich:
- den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
- die Anschrift der Niederlassung im Landkreis München, bzw. bei ambulanter Tätigkeit im Landkreis München Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
- alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen.
Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gemäß Art. 10 GDG, reicht eine Kopie der vollständigen Police.
Sie können uns Ihre Urkunde im Original persönlich vorlegen oder eine amtlich beglaubigte Kopie zusenden.
Zur Angabe Ihrer Meldedaten finden Sie unter "Formulare" einen Meldebogen, den Sie bitte zusammen mit der amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Urkunde bzw. den Bescheid ausgefüllt zurücksenden oder uns zusammen mit Ihrer Original-Urkunde persönlich vorlegen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin, wenn Sie persönlich vorbeikommen wollen.
Heilpraktiker und Podologen finden unter "Formulare" außerdem einen Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen.
- Meldebogen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung
- Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen (nur für Heilpraktiker und Podologen)
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- GDG: Art. 10 Unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten (siehe Formulare und Merkblätter)
- Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygieneverordnung)
Es entstehen keine Kosten.
Bestätigung für Krankenkassen, An- und Abmeldebestätigungen: 18 Euro
Wenn Sie persönlich vorsprechen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher online einen Termin.
- Meldebogen für Heilpraktiker / Erklärung
- Meldebogen für Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie
- Meldebogen für Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Podologie
- Meldebogen für Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie
- Meldebogen für Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Logopädie
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Diätassistent
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Ergotherapeut
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Hebamme / Entbindungspfleger
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Logopäde
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Masseur und medizinischer Bademeister
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als med. Fußpflege
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Physiotherapeut
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit für Podologen
- Änderungsmitteilung für selbstständige / freiberufliche Heilberufe
- GDG: Art. 10 Unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten (PDF, nicht barrierefrei)
- GDG: Art. 17 Hebammen (PDF nicht barrierefrei)
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Herr Lindt
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1987
Fax:
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Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.2.1 - Gutachtenwesen, BtM-Überwachung, Medizinalaufsicht, Meldewesen Impfschaden
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1000 |
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Fax: | 089 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.07.2024. aktualisiert.