Heilberufe anmelden und abmelden (für Heilpraktiker Schritt III)

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Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis München ausüben möchten (z. B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur etc.), sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.02.2024. aktualisiert.