Hilfe in besonderen Lebenslagen beantragen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.
Es gibt hierbei folgende Hilfearten:
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Hilfe zum Aufbau oder Sicherung der Lebensgrundlage
Für die Eingliederungshilfe für Behinderte ist seit dem 01.01.2009 der Bezirk Oberbayern zuständig: Bezirk Oberbayern, Prinzregentenstr. 14, 80538 München, Tel. 089 / 2198-01
Auch bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen findet eine Einkommens- und Vermögensüberprüfung statt. Die Berechnung richtet sich jeweils nach der Hilfeart.
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Da Sozialhilfeleistungen nicht für die Vergangenheit und auch nicht zur Abdeckung von Schulden geleistet werden, ist es wichtig zu wissen, dass Sozialhilfeleistungen immer erst ab Bekanntwerden der Notlage beim Sozialhilfeträger bewilligt werden können.
Anträge sollten daher möglichst bald und am besten schriftlich gestellt werden. Wenn es eilt, kann vorweg natürlich auch ein telefonischer Antrag gestellt werden. Antragsformulare liegen auch in den Rathäusern Ihrer Gemeinde auf. Dort ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.
Selbstverständlich können Sie sich auch vorab im Landratsamt München beraten lassen. Das Landratsamt München bietet im Sozialhilfeamt die Möglichkeit der Terminvereinbarung an. Wir bitten Sie aus diesem Grund, telefonisch einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner zu vereinbaren.
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe / SGB XII
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe / SGB XII (verkürzt für Hilfe nach §§ 67, 68 SGB XII)
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe / SGB XII (verkürzt für Frauenhausbewohnerinnen)
- Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten (Sozialhilfe)
gemäß § 74 SGB XII
- Fragebogen zur Überprüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse (Weitergewährungsantrag)
- Sozialhilfe im Rahmen der Sozialen Sicherung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihren Ansprechpartner finden
Buchstaben A - M
Herr Rohde
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-2405
Fax:
089 / 6221 44-2405
Zimmer:
B 0.34
Bereich:
2.3.2.2
E-Mail:
RohdeS [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"
RohdeS [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Buchstaben N - Z
Herr Schreiber
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-2407
Fax:
089 / 6221 44-2407
Zimmer:
A 2.41
Bereich:
2.3.2.2
E-Mail:
SchreiberT [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"
SchreiberT [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2833 |
E-Mail: | sozialhilfe [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.02.2024. aktualisiert.