Infektionsschutz: Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc.
Das staatliche Gesundheitsamt überwacht und kontrolliert durch Besichtigungen die Einhaltung der Infektionshygiene in verschiedensten Einrichtungen.
Das staatliche Gesundheitsamt überwacht und kontrolliert durch Besichtigungen die Einhaltung der Infektionshygiene in verschiedensten Einrichtungen. Im Vordergrund stehen die Beratung sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten sowie die Einhaltung der hygienischen Bestimmungen.
Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser, Piercingstudios etc. sind verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen, in dem die innerbetrieblichen Verfahrensweisen der Reinigung und des Turnus festgehalten werden.
- Art. 8 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
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Landratsamt München
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.02.2024. aktualisiert.