Infektionsschutz: Überwachung der Hygiene von Bädern und Badeseen

Das staatliche Gesundheitsamt überwacht die Badeseen sowie die öffentlichen und gewerblichen Bäder in hygienischer Hinsicht.

Das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt München ist zuständig für die hygienische Überwachung der Badegewässer und der öffentlichen und gewerblichen Badeanstalten einschließlich medizinischer Bäder, Massage- und Physiotherapie-/Krankengymnastik- und Gemeinschaftseinrichtungen.

Öffentliche Badeanstalten wie Freibäder oder Hallenbäder werden vom Gesundheitsamt hygienisch überwacht und sind verpflichtet, im Rahmen der Eigenüberwachung regelmäßige Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Gesundheitsamt vorzulegen.

Die Badegewässer werden regelmäßig während der Badesaison von Anfang Mai bis Mitte September untersucht und in hygienischer Hinsicht überwacht.

  • EG-Richtlinien
  • Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Bayerische Badegewässerverordnung - BayBadeGewV)
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) 
  • Bäderhygienegesetz (BHygG)
  • Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser
    (Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung - SchwBadebwV)

Hygienekontrolldienst - Hygiene und Trinkwasserhygiene

Telefon: 089 6221-5336
Fax: 089 6221 44-5336
E-Mail: hygienekontrolldienst-twh@lra-m.bayern.de

Bereich: 3.2.1.2 - Hygiene und Trinkwasserhygiene

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Sachgebiet 3.2.1.2 - Hygiene und Trinkwasserhygiene
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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 16.10.2025. aktualisiert.